Schlaganfall > Arbeit
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1. Arbeitsunfähigkeit und Krankengeld
Ein Schlaganfall zieht in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit
2. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Folgen eines Schlaganfalls so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die nach einem Schlaganfall relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwer behinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ausbildungsgeld für Behinderte
- Integrationsfachdienst
- Arbeitsassistenz (z.B. Boten)
- Kraftfahrzeughilfe für Behinderte
3. Verwandte Links
Schlaganfall > Medizinische Rehabilitation
Schlaganfall > Schwerbehinderung
Schlaganfall > Urlaub und Sport
Letzte Aktualisierung am 22.07.2009 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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