Schlaganfall > Pflege
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Schlaganfall kann Patienten vorübergehend oder dauerhaft pflegebedürftig machen. Sie können durch Angehörige oder Fachpersonal, zu Hause oder in speziellen Einrichtungen gepflegt werden. Für Angehörige ist in jedem Fall eine fachliche Beratung und Anleitung zur Pflege zu empfehlen.
2. Dekubitus
Wundliegen oder Wundsitzen vermeiden, indem die Lage regelmäßig geändert wird. Bei schwer kranken Patienten sollten Fachkräfte (Pflegekräfte und Physiotherapeuten) die Lagerung und Mobilisation des Patienten vornehmen oder Angehörige darin anleiten und unterstützen.
3. Blasenschwäche
Bei Blasenschwäche:
- Einlagen tragen.
- Häufig und regelmäßig zur Toilette gehen, auch wenn kein Harndrang spürbar ist, z.B. alle 2 Stunden.
- Abends die Flüssigkeitszufuhr begrenzen.
Trotz Blasenschwäche auf ausreichendes Trinken achten, dies ist wichtig zur Vorbeugung gegen weitere Schlaganfälle.
4. Duschen
Duschen ist weniger belastend als Baden.
Wenn das Stehen schwer fällt, einen Stuhl in die Dusche stellen. Der Sanitär- und Sanitätsfachhandel bietet spezielle Sitzgelegenheiten für Dusche oder Bad.
Mit der schwächeren Körperseite zuerst in die Dusche oder Wanne steigen und mit der Stärkeren wieder hinaus.
Näheres zur Sicherheit im Bad unter Schlaganfall > Wohnen.
5. Allgemeines zur Pflegeversicherung
Nachfolgend Links zu den allgemeinen Leistungen der Pflegeversicherung.
- Grundsätzliches zur Pflegeversicherung
- Leistungen der Pflegeversicherung: Pflege Pflegeversicherung
- Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen
- Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Pflege Sozialhilfe
6. Pflegeantrag und Einstufung
- Antrag auf Pflegeleistungen
- Medizinischer Dienst (MDK) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
- Definition und Prüfung der Pflegebedürftigkeit
- Pflegestufen
- Erschwernisfaktoren
- Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandener Pflegestufe
7. Pflege zu Hause
- Pflegegeld für die Pflege Angehöriger
- Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause
- Kombinationsleistung (Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause)
- Leistungen bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf
- Häusliche Betreuung
- Pflegezeit (maximal 6 Monate)
- Familienpflegezeit (maximal 2 Jahre)
- Ersatzpflege (z.B. im Urlaub)
- Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung
- Hilfsmittel, z.B. Rollstühle
- Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf
- Heilmittel
- Soziale Sicherung für Pflegepersonen
- Pflegekurse für Angehörige
- Wohnumfeldverbesserung (Wohnungsumbau)
- Ambulante Pflegedienste
- Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste
- Geförderte Wohngemeinschaft für Pflegebedürftige
8. Teilstationäre und stationäre Pflege
- Tages- und Nachtpflege
- Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege
- Vollstationäre Pflege
9. Verwandte Links
Schlaganfall > Mobilität und Beweglichkeit
Schlaganfall > Schwerbehinderung
Letzte Aktualisierung am 17.05.2013 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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