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Schlaganfall > Schwerbehinderung

 

1. Allgemeineszum Inhaltsverzeichnis

Ein Schlaganfall kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:

 

2. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehindertezum Inhaltsverzeichnis

Hat ein-Patient nach einem Schlaganfall eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Versorgungsamt

Schlaganfall

Aphasie

Schlaganfall > Arbeit

Schlaganfall > Familie

Schlaganfall > Finanzielle Hilfen

Schlaganfall > Medizinische Rehabilitation

Schlaganfall > Mobilität

Schlaganfall > Pflege

 

 

Letzte Aktualisierung am 22.07.2009   Redakteur/in: Gabriele Bayer

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