Schlaganfall > Schwerbehinderung
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1. Allgemeines
Ein Schlaganfall kann zu bleibenden Behinderungen eines Patienten führen. Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung (GdB)
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- Grad der Behinderung bei Hirnschäden
- Grad der Behinderung bei Hirnschäden im Kindes- und Jugendalter
- Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitsplatz zur erlangen oder zu erhalten
2. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Hat ein-Patient nach einem Schlaganfall eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen. Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 zugesprochen wurde.
- Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
- Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Ausbildungsgeld für Schwerbehinderte
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Ergänzende Leistungen zur Reha
- Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
- Fahrdienste für Schwerbehinderte
- Kraftfahrzeughilfe
- Kraftfahrzeugsteuer-Ermäßigung für Schwerbehinderte
- Parkerleichterungen für Behinderte
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
- Wohngeld: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
- Wohnraumförderung: Erhöhter Freibetrag für Schwerbehinderte
- Telefongebührenermäßigung für Schwerbehinderte
- Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung für Schwerbehinderte
- Soziale Sicherung von Behinderten in Werkstätten
3. Verwandte Links
Schlaganfall > Finanzielle Hilfen
Schlaganfall > Medizinische Rehabilitation
Letzte Aktualisierung am 22.07.2009 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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