Schulden
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1. Das Wichtigste in Kürze
Schulden werden von keinem Sozialversicherungsträger übernommen, auch nicht vom Sozialamt. Ausnahmen gibt es bei Stromkosten und bei Mietschulden. Eine Schuldenübernahme ist geboten, wenn durch die Nichtbezahlung der Schulden eine neue Notlage herbeigeführt würde, die wiederum nur durch Sozialhilfe behoben werden könnte.
Ansonsten übernimmt auch das Sozialamt nur Kosten, die es nach vorherigem Antrag genehmigt hat.
2. Wer hilft weiter?
Größere Kommunen, Kirchen und Wohlfahrtsverbände unterhalten zum Teil Schuldnerberatungsstellen, die Schuldnern helfen, wieder auf die Haben-Seite zu gelangen. Allerdings geben die Schuldnerberatungen nie Geld, sondern suchen nach dauerhaften Wegen aus der Schuldenkrise.
Die Schuldnerberatung bietet ver- und überschuldeten Personen unter anderem:
- Unterstützung bei der Sicherung der notwendigen Existenzgrundlage, z.B. Antragstellung für Sozialhilfe
- Beratung über Vollstreckungsschutz-Möglichkeiten, z.B. bei laufender Lohnpfändung
- Erstellen von Einnahmen-/Ausgaben-Übersichten und individuellen Haushaltsplänen
- Hilfe bei der Verhandlung mit Gläubigern
Die Adresse der nächsten Schuldnerberatungsstellen vor Ort vermittelt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V., Friedrichsplatz 10, 34117 Kassel, Telefon 0561 771093,
www.bag-sb.de.
3. Praxistipp
Die Broschüre "Schulden abbauen - Schulden vermeiden" ist kostenlos erhältlich über den Bestellservice für Publikationen der Bundesregierung, Telefon 01805 778090, oder kann im Internet bei der Bundesregierung unter
www.bundesregierung.de > Service > Broschüren > Suchtext "Schulden" heruntergeladen werden.
4. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 25.01.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
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