Schwangerschaftsverhütung

1. Das Wichtigste in Kürze

Krankenkassen bezahlen Beratungen und Untersuchungen zur Schwangerschaftsverhütung. Empfängnisverhütende Mittel übernehmen Krankenkassen nur bis zum 22. Geburtstag. Kondome werden nicht bezahlt.

2. Grundsätzliches

Als Schwangerschaftsverhütung gelten alle Maßnahmen, die eine ungewollte Schwangerschaft verhindern sollen. Es gibt unterschiedliche Methoden mit unterschiedlicher Zuverlässigkeit und Verträglichkeit.

3. Leistungen der Krankenkasse

  • Beratung, Untersuchung und Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln (§ 24 a Abs. 1 SGB V). Dazu zählen z.B. Fragen zur Verhütung, gegebenenfalls auch zur Förderung einer Empfängnis.
  • Empfängnisverhütende, ärztlich verordnete Mittel (§ 24 a Abs. 2 SGB V) bis zur Vollendung des 22. Lebensjahres. Dazu zählen Anti-Baby-Pille (sog. hormonelle Antikonzeptiva) und Spirale (sog. Intrauterinpessare, die ärztlich eingesetzt werden).
    Die "Pille danach" ist seit 2015 ohne ärztliche Verschreibung in Apotheken erhältlich. Allerdings müssen Versicherte ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung für diese "Notfallverhütung" bezahlen. Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung.
  • In Ausnahmefällen werden die Kosten auch bei älteren Patientinnen übernommen, z.B. wenn die Pille zur Behandlung einer Hauterkrankung wie Akne verschrieben wird.

4. Leistungen des Sozialamts

Das Sozialamt übernimmt dieselben Kosten als "Hilfe zur Familienplanung" (§ 49 SGB XII), wenn die Voraussetzungen der Gesundheitshilfe erfüllt sind.

5. Keine Kostenübernahme

Nicht bezahlt werden von Krankenkasse und Sozialamt Kondome, Schaumtabletten oder Cremes.

6. Verhütung für Jugendliche

Jugendliche, egal welchen Alters, können sich vom Frauenarzt über Verhütungsmethoden beraten lassen. Ob der Arzt einer Minderjährigen z.B. die Pille verschreibt, hängt von ihrer körperlichen und geistigen Reife ab. Der Frauenarzt muss einschätzen, ob das Mädchen die korrekte Einnahme sowie die möglichen Nebenwirkungen verstanden hat. In der Regel entscheiden Frauenärzte für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren individuell, bei Mädchen ab 16 Jahren wird von der notwendigen Reife ausgegangen. Bei Jugendlichen unter 14 Jahren ist meist das Einverständnis der Eltern notwendig.

Ausführliche Informationen über Verhütungsmethoden erhalten Mädchen und Jungen im Internet unter www.profamilia.de > Für Jugendliche > Verhütung.

7. Praxistipp

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bietet unter www.familienplanung.de > Verhütung > Verhütungsmethoden viele Informationen und Broschüren rund um das Thema Verhütung.

8. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilen die Krankenkassen und das Sozialamt.

9. Verwandte Links

Genetische Beratung

Schwangere in Not

Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaft Entbindung

Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe

Arznei- und Verbandmittel

Letzte Bearbeitung: 26.03.2020

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