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Schwangerschaftsverhütung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Krankenkassen bezahlen Beratungen und Untersuchungen zur Schwangerschaftsverhütung. Empfängnisverhütende Mittel übernehmen Krankenkassen nur bis zum 20. Geburtstag. Kondome werden nicht bezahlt.

 

2. Grundsätzlicheszum Inhaltsverzeichnis

Als Schwangerschaftsverhütung gelten die Lenkung oder Planung der Geburtenkontrolle und/oder die Familienplanung. Es gibt unterschiedliche Methoden mit unterschiedlicher Zuverlässigkeit und Verträglichkeit.

 

3. Leistungen der Krankenkassezum Inhaltsverzeichnis

  • Beratung, Untersuchung und Verordnung von empfängnisregelnden Mitteln (§ 24 a Abs. 1 SGB V). Dazu zählen z.B. Fragen zur Verhütung, gegebenenfalls auch zur Förderung einer Empfängnis.
  • Empfängnisverhütende, ärztlich verordnete Mittel (§ 24 a Abs. 2 SGB V) bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Dazu zählen Pille, Spirale, hormonelle Antikonzeptiva, intrauterine Pessare (= ärztlich eingesetzt) und die "Pille danach". Allerdings müssen Versicherte ab dem 18. Geburtstag die gesetzliche Zuzahlung für diese Verhütungsmittel bezahlen. Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung.

 

4. Leistungen des Sozialamtszum Inhaltsverzeichnis

Das Sozialamt übernimmt dieselben Kosten als "Hilfe zur Familienplanung". Sie zählt zur Gesundheitshilfe (§ 49 SGB XII).

 

4.1. Voraussetzung

 

5. Keine Kostenübernahmezum Inhaltsverzeichnis

Nicht bezahlt werden von Krankenkasse und Sozialamt Kondome, Schaumtabletten oder Cremes.

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilen die Krankenkassen und das Sozialamt.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Genetische Beratung

Schwangerschaftsabbruch

Schwangerschaft Entbindung

Schwangerschaft Entbindung Sozialhilfe

 

 

Letzte Aktualisierung am 20.09.2010   Redakteur/in: Sabine Bayer

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