Sozialamt
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Sozialämter prüfen, ob die Voraussetzungen für Leistungen der Sozialhilfe vorliegen. Dabei haben Sozialhilfeempfänger eine Mitwirkungspflicht. Für die Beantragung ist es ratsam, persönlich beim Sozialamt vorzusprechen und möglichst alle Unterlagen bereits mitzubringen. Gewährt wird die Sozialhilfe von örtlichen und überörtlichen Trägern. Zuständig sind die kreisfreien Städte, die Landkreise und die Gemeinden, in der sich der Hilfebedürftige aufhält.
2. Mitwirkungspflicht
Zu beachten ist: Sozialhilfeempfänger haben eine Mitwirkungspflicht, das heißt:
- Sie müssen alles angeben, was ihre Einkünfte, ihr Vermögen und ihre Ausgaben und diesbezügliche Änderungen betrifft.
- Sie müssen auf Verlangen des Sozialamts den Auskünften durch andere Personen zustimmen (Familienmitglieder, Banken, Ärzte, Sachverständige, ...).
- Sie müssen sich auf Verlangen des Sozialhilfeträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungen unterziehen, wenn vorhandene Atteste und Bescheide zur Entscheidung nicht ausreichen.
Hausbesuche dürfen nur mit Begründung durchgeführt werden und müssen ausreichend lange vorher angemeldet sein.
3. Antrag
Es muss zuerst der Antrag gestellt und dessen Bewilligung abgewartet werden, bevor etwas gekauft oder eine Dienstleistung veranlasst wird. Das Sozialamt erstattet nachträglich keine Kosten.
3.1. Praxistipps
- Zur Antragstellung eine Vertrauensperson mitnehmen. Senkt die Aufregung und verhindert, dass wichtige Dinge übersehen werden (Bevollmächtigter, Beistand).
- Am einfachsten ist es, den Antrag direkt auf dem Sozialamt zu stellen.
- Falls die betroffene Person z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst zum Amt gehen kann, gibt es die Möglichkeit, dass der ASD (Allgemeine Soziale Dienst) des zuständigen Amts diese in deren Wohnung aufsucht und Hilfe in die Wege leitet.
- Sozialhilfe muss in der Regel auch ohne förmlichen Antrag gewährt werden, sobald dem zuständigen Sozialhilfeträger bekannt wird, dass die Voraussetzungen dafür vorliegen. Man kann also auch als Person in einem sozialen Beruf und als Privatperson einem Menschen, der sich nicht in der Lage sieht, selbst zum Amt zu gehen, anbieten, den Hilfebedarf beim Sozialamt anzumelden.
- Wer Leistungen des Sozialamts in Anspruch nehmen will, erleichtert die Prüfung der Voraussetzungen, wenn er bei der ersten Vorsprache folgende Unterlagen mitbringt:
- Gültiger Personalausweis oder Pass
- Mietvertrag und die letzten drei Mietzahlungsnachweise
- Einkommensunterlagen (z.B. letzte Lohnbescheinigung, aktueller Renten-, Arbeitslosengeld-, Arbeitslosengeld-II-, Wohngeldbescheid, Unterhaltsurteil etc.)
- Bei neu eingetretener Arbeitslosigkeit das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers und der Nachweis der Arbeitslosenmeldung
- Unterlagen über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparbücher)
- Girokontenauszüge der letzten 3 Monate
- Policen für Hausrat-, Glas-, Haftpflicht-, Unfall-, Lebens- und Sterbeversicherung
- Nachweis über monatliche Ausgaben (Strom- und Nebenkostenabrechnung)
- Schwerbehindertenausweis, Mutterpass
- Daten und Adressen der Ehegatten und Kinder
- Nachweis über eine Antragstellung bei der Pflegekasse, ärztliche Bescheinigung über den Umfang der Pflegebedürftigkeit
4. Wer hilft weiter?
Die Adresse des zuständigen örtlichen Sozialamts kann man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.
5. Überörtliche Träger der Sozialhilfe
Die überörtlichen Träger der Sozialhilfe sind für die Hilfen in Einrichtungen und in einigen Bundesländern auch für für die Eingliederungshilfe für Behinderte zuständig.
- Baden-Württemberg
Kommunalverband für Jugend und Soziales, Lindenspürstr. 39, 70176 Stuttgart, Telefon 0711 6375 0,
www.kvjs.de. Im Einzelfall ist das jeweilige Landratsamt zuständig. - Bayern
Bezirk Oberbayern, Bezirksverwaltung, Prinzregentenstraße 14, 80538 München, Telefon 089 2198-01,
www.bezirk-oberbayern.de
Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Gestütstr. 10, 84028 Landshut, Telefon 0871 808-1941,
www.bezirk-niederbayern.de
Bezirk Oberpfalz, Sozialverwaltung, Ludwig-Thoma-Str. 14, 93051 Regensburg, Telefon 0941 9100-0,
www.bezirk-oberpfalz.de
Bezirk Oberfranken, Sozialverwaltung, Cottenbacher Str. 23, 95445 Bayreuth, Telefon 0921 7846-3200,
www.bezirk-oberfranken.de/fileadmin/3_Soziales/sozialhilfetraeger.php
Bezirk Mittelfranken, Sozialreferat, Danziger Str. 5, 91522 Ansbach, Telefon 0981 4664-0,
www.bezirk-mittelfranken.de
Bezirk Unterfranken, Sozialverwaltung, Silcherstr. 5, 97074 Würzburg, Telefon 0931 7959-0,
www.bezirk-unterfranken.de/aufgaben/hilfen/sozialhilfe/index.html
Bezirk Schwaben, Hauptverwaltung, Hafnerberg 10, 86152 Augsburg, Telefon 0821 3101-0,
www.bezirk-schwaben.de/index.php?id=139 - Berlin
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales, Oranienstr. 106, 10969 Berlin, Telefon 030 9028-0,
www.berlin.de/sen/ias/ - Brandenburg
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Lipezker Str. 45, 03048 Cottbus, Telefon 0355 2893-0,
www.lasv.brandenburg.de - Bremen
Die Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales, Contrescarpe 72, 28195 Bremen, Telefon 0421 361-0,
www.soziales.bremen.de - Hamburg
Freie Hansestadt Hamburg, Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg, Telefon 040 42863-0,
fhh.hamburg.de/bsg/ - Hessen
Landeswohlfahrtsverband Hessen, Ständeplatz 6-10, 34117 Kassel, Telefon 0561 1004-0,
www.lwv-hessen.de - Mecklenburg-Vorpommern
Kommunaler Sozialverband Mecklenburg-Vorpommern, Bertha-von-Suttner-Str. 5, 19061 Schwerin, Telefon 0385 30313-80,
www.ksv-mv.de - Niedersachsen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie, Domhof 1, 31134 Hildesheim, Telefon 05121 304-0,
www.soziales.niedersachsen.de - Nordrhein-Westfalen
Landschaftsverband Rheinland, Kennedy-Ufer 2, 50679 Köln, Telefon 0221 809-0,
www.lvr.de
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Freiherr-vom-Stein-Platz 1, 48133 Münster, Telefon 0251 591-01,
www.lwl.org/LWL/Soziales - Rheinland-Pfalz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, Rheinallee 97-101, 55118 Mainz, Telefon 06131 967-0,
www.lsjv.de - Saarland
Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Hochstr. 67, 66115 Saarbrücken, Telefon 0681 9978-0,
www.lsgv.saarland.de - Sachsen
Kommunaler Sozialverband Sachsen, Thomasiusstr. 1, 04109 Leipzig, Telefon 0341 1266-0,
www.ksv-sachsen.de - Sachsen-Anhalt
Sozialagentur, Neustädter Passage 15, 06122 Halle, Telefon 0345 6815-890,
www.sachsen-anhalt.de/LPSA/ - Schleswig-Holstein
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Str. 4, 24143 Kiel, Telefon 0431 988-0,
www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Soziales/Soziales__node.html - Thüringen
Ministerium für Soziales und Familie und Gesundheit Thüringen, Werner-Seelenbinder-Str. 6, 99096 Erfurt, Telefon 0361 379-80,
www.thueringen.de/de/tmsfg/
6. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 12.07.2010 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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