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Soziale Gruppenarbeit

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Soziale Gruppenarbeit ist eine, in der Regel kostenlose, Form der staatlichen Erziehungshilfe. Sie hat vielfältige Arbeitsformen und soll Kindern und Jugendlichen im Umgang mit anderen helfen. Sie wird sowohl in Freizeit-, Bildungs- und therapeutischen Einrichtungen eingesetzt als auch im Jugendstrafrecht.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Die soziale Gruppenarbeit soll bei Kindern (noch nicht 14 Jahre alt), Jugendlichen (14 bis noch nicht 18) und jungen Volljährigen (18 bis 21)

  • Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme überwinden und
  • die soziale Handlungsfähigkeit verbessern.

 

3. Formenzum Inhaltsverzeichnis

Die soziale Gruppenarbeit kann je nach Aufgabe und Altersgruppe sehr unterschiedliche Formen haben, z.B.:

  • Erziehungs- oder soziale Trainingskurse
  • Freizeitgruppen und Ferienmaßnahmen
  • thematisch festgelegte Projektgruppen
  • Gruppen auf Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsebene
  • therapeutische Gruppen

Die soziale Gruppenarbeit läuft in der Regel im Rahmen von Wochenendveranstaltungen oder regelmäßig in der Woche über mehrere Monate.

 

4. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Ergänzend zur sozialen Gruppenarbeit kann für junge Volljährige gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung (Hilfe für junge Volljährige) in Frage kommen.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Jugendamt

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Erziehungshilfe 

Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 29 SGB VIII)

 

Letzte Aktualisierung am 14.07.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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