Soziale Gruppenarbeit
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1. Das Wichtigste in Kürze
Soziale Gruppenarbeit ist eine, in der Regel kostenlose, Form der staatlichen Erziehungshilfe. Sie hat vielfältige Arbeitsformen und soll Kindern und Jugendlichen im Umgang mit anderen helfen. Sie wird sowohl in Freizeit-, Bildungs- und therapeutischen Einrichtungen eingesetzt als auch im Jugendstrafrecht.
2. Aufgaben
Die soziale Gruppenarbeit soll bei Kindern (noch nicht 14 Jahre alt), Jugendlichen (14 bis noch nicht 18) und jungen Volljährigen (18 bis 21)
- Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensprobleme überwinden und
- die soziale Handlungsfähigkeit verbessern.
3. Formen
Die soziale Gruppenarbeit kann je nach Aufgabe und Altersgruppe sehr unterschiedliche Formen haben, z.B.:
- Erziehungs- oder soziale Trainingskurse
- Freizeitgruppen und Ferienmaßnahmen
- thematisch festgelegte Projektgruppen
- Gruppen auf Bildungs-, Ausbildungs- und Arbeitsebene
- therapeutische Gruppen
Die soziale Gruppenarbeit läuft in der Regel im Rahmen von Wochenendveranstaltungen oder regelmäßig in der Woche über mehrere Monate.
4. Praxistipp
Ergänzend zur sozialen Gruppenarbeit kann für junge Volljährige gegebenenfalls auch eine Nachbetreuung (Hilfe für junge Volljährige) in Frage kommen.
5. Wer hilft weiter?
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 29 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 14.07.2010 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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