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Sozialgericht

Inhaltsverzeichnis [Verbergen]

 

1. Zuständigkeitzum Inhaltsverzeichnis

Die Sozialgerichte sind insbesondere zuständig für Streitigkeiten im Bereich der

  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Sozialhilfe
  • Arbeitslosenversicherung
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende
  • Leistungen an (Schwer-)Behinderte, z.B. bei
    • Bescheiden des Versorgungsamts
    • Feststellung der Behinderung und des Grades der Behinderung
    • Ausstellung, Berichtigung und Einziehung des Schwerbehindertenausweises

 

Die Sozialgerichte sind nicht zuständig für Streitigkeiten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe. Zuständig hierfür sind die Verwaltungsgerichte.

 

Näheres zum Verfahrensablauf bei Sozialgerichten und im Vorfeld der Gerichtsbarkeit finden Sie unter Gerichtsverfahren.

 

2. Instanzenzum Inhaltsverzeichnis

Die Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen:

  1. Sozialgericht
  2. Landessozialgericht
  3. Bundessozialgericht

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Gerichtsverfahren

Klage

Revision

 

 

Letzte Aktualisierung am 19.03.2012   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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