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Sozialpädagogische Familienhilfe

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine, in der Regel kostenlose, Form der staatlichen Erziehungshilfe für Familien. Dabei soll ein Familienhelfer die Familienmitglieder bei der Konfliktbewältigung unterstützen und deren Zusammenhalt fördern. Als Familie gelten Verheiratete, nicht Verheiratete und Alleinerziehende mit einem oder mehreren Kindern.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Die sozialpädagogische Familienhilfe wird in der Regel von einem sogenannten Familienhelfer geleistet. Er unterstützt, betreut und begleitet die Familien intensiv bei

  • Fragen und Schwierigkeiten in der Erziehung
  • der Bewältigung von Krisen und Konflikten in der Familie
  • Problemen in den Bereichen Kindergarten, Schule und Ausbildung
  • der Kontaktaufnahme und beim Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Fragen der wirtschaftlichen und gesundheitsbewussten Haushaltsführung
  • der Durchführung der Freizeitgestaltung
  • Freizeitmaßnahmen für Kinder und Eltern
  • Hilfen im Rahmen der Entschuldung
  • Geltendmachung von Ansprüchen auf Sozialleistungen

 

3. Zielezum Inhaltsverzeichnis

Ziele der sozialpädagogischen Familienhilfe sind

  • die Festigung des Zusammenhalts der Familie
  • die Stärkung der Fähigkeit zur Problemlösung bei den einzelnen Familienmitgliedern
  • die Hilfe zur Selbsthilfe nach einem begrenzten Zeitraum der Hilfe (in der Regel 1 bis 2 Jahre)

 

4. Beispielezum Inhaltsverzeichnis

Beispiele für den Einsatz von sozialpädagogischer Familienhilfe:

  • Krisen- und Konfliktsituationen von Eltern und Kindern, z.B. Überforderung Alleinerziehender, unwirtschaftliches Verhalten, psychische Labilität eines Elternteils, Suchtprobleme eines Elternteils
  • Gefährdung von Kindern und Jugendlichen durch Vernachlässigung oder Misshandlung in der Familie
  • Rückführung von Kindern und Jugendlichen in die Familie
  • Eingliederung eines Elternteils nach längerer Abwesenheit in die Familie
  • Unterstützung der Familie nach Wiederheirat eines Elternteils
  • Integrationshilfe bei der Eingliederung in ein neues soziales Umfeld

Ist ein Familienmitglied suchtkrank oder psychisch krank und begibt sich zur Heilung in eine entsprechende Einrichtung, dann ist sozialpädagogische Familienhilfe möglich. Fehlt diese Krankheitseinsicht, dann sind möglicherweise andere Maßnahmen sinnvoll.

 

5. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Voraussetzungen für den Einsatz von sozialpädagogischer Familienhilfe:

  • Die Familie muss die Hilfe von außen wünschen und den Willen haben, zusammenzubleiben, zusammengeführt zu werden, kranke Familienmitglieder zu integrieren und/oder die Gesundung auch außerhalb der Familie zu unterstützen.
  • Beschreibung der Probleme in der Familie, der Anteile der einzelnen Familienmitglieder und der Rahmenbedingungen
  • Beschreibung der Bedingungen, unter denen die sozialpädagogische Familienhilfe erfolgen kann
  • Schriftliche Festlegung der notwendigen Leistungen

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Erziehungshilfe 

Kinder- und Jugendhilfegesetz

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 31 SGB VIII)

 

Letzte Aktualisierung am 29.04.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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