Sozialpädiatrische nichtärztliche Leistungen
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1. Das Wichtigste in Kürze
Unter sozialpädiatrische Leistungen fallen psychologische, heilpädagogische und/oder psychosoziale Therapien für Kinder, um eine Krankheit frühestmöglich zu erkennen und einen Behandlungsplan aufzustellen (Frühdiagnostik). Sie müssen unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden und werden unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse übernommen. Erforderlich ist auf jeden Fall eine ärztliche Verordnung. Die Sozialpädiatrischen nichtärztlichen Leistungen zählen zur Medizinischen Rehabilitation.
2. Praxistipp
Wenn Ärzte sehr seltene oder spezielle Therapien vorschlagen, ist dem Antrag unbedingt eine ausführliche ärztliche Stellungnahme beizufügen. Inhalt: Die vorgeschlagene Therapie ist voraussichtlich die einzige, die hilfreich ist und greift, und dass gegebenenfalls andere Therapien bereits erfolglos versucht wurden.
3. Kostenübernahme
Die Rentenversicherungsträger, Krankenkassen oder Berufsgenossenschaften übernehmen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für die sozialpädiatrischen nichtärztlichen Leistungen. In Einzelfällen tritt die Krankenhilfe des Sozialhilfeträgers für die Kosten ein.
4. Wer hilft weiter?
Sozialpädiatrische Zentren, die auch die Therapie durchführen. Kontaktdaten finden Sie bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Sozialpädiatrisches Zentrum".
5. Verwandte Links
Frühförderung behinderter Kinder
Gesetzesquelle(n)
(§ 43 a SGB V)
Letzte Aktualisierung am 26.04.2010 Redakteur/in: Sandra Kolb













