Soziotherapie

Das Wichtigste in Kürze

Soziotherapie ist eine Unterstützung für schwer psychisch kranke Menschen, die nicht in einer Klinik sind. Sie wird unter bestimmten Voraussetzungen von der Krankenkasse bezahlt. Soziotherapeuten helfen Patienten z.B., Therapietermine einzuhalten, ihre Medikamente einzunehmen und das tägliche Leben in den Griff zu bekommen. Im besten Fall machen Soziotherapeuten sich selbst überflüssig, weil der Patient wieder alles selbst organisieren kann.

Wer bekommt Soziotherapie?

Eine Soziotherapie ist immer dann sinnvoll, wenn Menschen so schwer schwer psychisch krank sind, dass sie ihren Alltag nicht alleine bewältigen können. Das ist vor allem bei folgenden Krankheitsbildern und Situationen der Fall:

  • Schizophrenie (Schizophrene und manisch-depressive Psychosen)
  • Schwere depressive Phase mit psychotischen Symptomen (Depressionen > Symptome Ursachen Diagnose)
  • Andere schwere psychische Erkrankungen im Einzelfall, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.:
    • weitere Erkrankung, z.B. Suchterkrankung,
    • stark eingeschränkte Fähigkeiten bei Planung, Struktur und Umsetzung von Alltagsaufgaben oder
    • große Probleme, Wege zurückzulegen, also z.B. eine Praxis aufzusuchen.

Verordnet wird Soziotherapie immer dann, wenn psychisch schwer kranke Menschen wegen ihrer Krankheit ärztliche oder therapeutische Maßnahmen, die ihnen eigentlich helfen könnten, nicht selbstständig in Anspruch nehmen können. Das ist in der Regel der Fall, wenn mindestens eine der folgenden Einschränkungen in einem erheblichen Ausmaß vorliegt:

  • Störungen von Antrieb, Ausdauer oder Belastbarkeit durch Einschränkungen des planerischen Denkens und Handelns oder des Realitätsbezuges.
  • Verhaltensstörungen mit eingeschränkter Kontaktfähigkeit und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit.
  • Störungen der kognitiven Fähigkeiten, z.B. bei Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung und problemlösendem Denken.
  • Schwierigkeiten beim Erkennen der eigenen Erkrankung sowie beim Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen.

Ziele der Soziotherapie

Bei einer Soziotherapie geht es vor allem um die

  • Einsicht in die Notwendigkeit medizinischer/psychotherapeutischer Leistungen,
  • Motivation und Bereitschaft zur Inanspruchnahme dieser Leistungen,
  • Organisation und Koordination der notwendigen Maßnahmen und deren zeitliche Planung,
  • therapiegerechte, selbstständige Einnahme von Medikamenten und
  • Förderung der Kontaktfähigkeit und sozialen Kompetenz.

Was gehört zu einer Soziotherapie?

Soziotherapeuten machen in der Regel Folgendes:

  • Betreuungsplan erstellen, Näheres siehe unten.
  • Therapiemaßnahmen koordinieren: Der Soziotherapeut stimmt gemeinsam mit dem Patienten die ärztliche/psychotherapeutische Behandlung ab. Er kann den Patienten zu Behandlungen begleiten, ihm aktiv helfen und ihn unterstützen, dass er selbstständiger wird.
  • Das soziale Umfeld analysieren und ggf. vernetzen: Dabei geht es um die Wohnung, Familie und Verwandte, Freunde und Bekannte, die berufliche Situation und mögliche weitere Helfer und Hilfedienste.
  • Die Soziotherapie dokumentieren: Der Soziotherapeut hält alle durchgeführten Maßnahmen (Art und Umfang), den Behandlungsverlauf und die bereits erreichten und noch verbleibenden Therapieziele fest.
  • Je nach den Bedürfnissen des Patienten können Soziotherapeuten zudem Folgendes machen:
    • Training, um Motivation, Belastbarkeit und Ausdauer zu verbessern.
    • Training zum Üben von Verhaltensänderungen, Tagesstrukturierung und planerischem Denken.
    • Hilfe bei Konflikten sowie Übungen zur selbstständigen Konfliktlösung und Konfliktvermeidung.
    • Anleitung, um die Krankheitswahrnehmung zu verbessern und Krisen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.
    • Hilfe in Krisensituationen, um eine Verschlechterung der Krankheit bzw. der sozialen, beruflichen und Wohnungssituation des Patienten zu vermeiden.
  • Muss ein Patient stationär behandelt werden, hält der Soziotherapeut Kontakt zum Krankenhaus und zum Patienten, damit dieser frühestmöglich entlassen und die Soziotherapie weitergeführt werden kann. Dadurch soll sichergestellt werden, dass diese während des Klinikaufenthalts nicht komplett abbricht und der Patient nahtlos weiter unterstützt wird.

Voraussetzungen für Soziotherapie

Für die Verordnung (siehe unten) von Soziotherapie müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Durch die Soziotherapie wird eine Krankenhausbehandlung vermieden oder verkürzt. Soziotherapie ist auch möglich, wenn die Krankenhausbehandlung zwar notwendig, aber nicht ausführbar ist.
  • Der Patient muss die Therapieziele erreichen können. Deshalb sollte er über die hierzu notwendige Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit verfügen und in der Lage sein, einfache Absprachen einzuhalten.
  • Es muss ein Betreuungsplan vorliegen, Details siehe unten.
  • Der Patient muss volljährig sein.

Verordnung von Soziotherapie

Soziotherapie muss verordnet werden. Dazu berechtigt sind folgende Berufsgruppen und Einrichtungen:

  • Neurologische und psychiatrische Fachärzte
  • Fachärzte mit Zusatz-Weiterbildung Psychotherapie
  • Institutsambulanzen an einschlägigen Kliniken und dort tätige Ärzte
  • Klinikärzte für die ersten 7 Tage nach Entlassung
  • Kinder- und Jugendpsychotherapeuten in begründeten Fällen in der Übergangsphase vom 18. bis zum 21. Geburtstag

Soziotherapie muss (mit Ausnahme der 5 Probestunden) vorher von der Krankenkasse genehmigt werden.

Maßnahmen der Soziotherapie und der psychiatrischen Krankenpflege können in der Regel nur nacheinander, nicht zeitlich nebeneinander verordnet werden.

Ausnahme: Die Maßnahmen ergänzen sich aufgrund ihrer jeweiligen Zielsetzung. Diese Abgrenzung gegeneinander ist dann sowohl im Behandlungsplan der psychiatrischen Krankenpflege als auch im soziotherapeutischen Betreuungsplan darzulegen.

Betreuungsplan

Der Betreuungsplan oder auch Therapieplan enthält die Elemente und Ziele der Soziotherapie. Er wird zwischen dem verordnenden Arzt, dem Patienten und dem Soziotherapeuten abgestimmt. Er muss innerhalb von 3 Tagen nach der Verordnung bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden. Die Soziotherapie kann aber gleich starten, auch wenn die Genehmigung noch nicht vorliegt. Er muss Folgendes enthalten:

  • Anamnese, Diagnose.
  • Aktuellen Befund mit Details zur Art und Schwere der Fähigkeitsstörungen.
  • Plausible Darstellung der Therapieziele und der erforderlichen Teilschritte. Hier sind Nahziele (z.B. die Steigerung der Belastungsfähigkeit oder die Verhinderung eines Krankenhausaufenthalts) und Fernziele (z.B. Wiedererlangen der Arbeitsfähigkeit) zu unterscheiden.
  • Die therapeutischen Maßnahmen, mit denen die Therapieziele erreicht werden sollen, z.B. Inanspruchnahme der Psychotherapie.
  • Zeitlicher Ablauf der therapeutischen Maßnahmen, z.B. wie oft pro Woche oder pro Monat.
  • Prognose.

Soziotherapeut, Patient und verordnender Arzt stimmen sich alle 2 Monate ab, ob die Soziotherapie wie geplant läuft.

Dauer einer Soziotherapie

Eine Soziotherapie kann bis zu 120 Stunden à 60 Minuten innerhalb von höchstens 3 Jahren dauern, pro Krankheitsfall. Als Krankheitsfall gilt eine Phase einer schweren psychischen Erkrankung (siehe oben). Nach 3 Jahren können erneut 120 Stunden verordnet werden. Die Stunden können in kleinere Einheiten aufgeteilt werden.

Pro Verordnung dürfen maximal 30 Therapieeinheiten ausgestellt werden.

Vor der ersten Verordnung können bis zu 5 Probestunden verschrieben werden, um die Therapiefähigkeit des Patienten abzuklären und um den Betreuungsplan zu erstellen. Die Probestunden werden auf die Verordnung angerechnet. Probestunden können maximal zweimal im Jahr stattfinden. In besonderen Fällen gibt es auch Gruppentherapiestunden à 90 Minuten.

Die Soziotherapie endet früher, wenn der Patient die Therapieziele nicht erreichen kann oder vorzeitig erreicht.

Zuzahlung

Volljährige Versicherte müssen eine Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten der Soziotherapie leisten, jedoch mindestens 5 €, maximal 10 € pro Tag.

Richtlinien

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Durchführung der Soziotherapie eine Richtlinie erstellt. Diese können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien > Soziotherapie-Richtlinie herunterladen.

Praxistipp Therapeutensuche

Erbringen können die Soziotherapie nur Soziotherapeuten, die bei der Krankenkasse zugelassen sind und mit dieser einen Vertrag haben. Die Verfügbarkeit von Soziotherapie ist stark unterschiedlich in den Bundesländern.

Wer hilft weiter?

Krankenkassen, Psychiater, Psychotherapeuten, psychiatrische Kliniken und Klinikabteilungen, Institutsambulanzen oder die Sozialpsychiatrischen Dienste.

Psychosen > Behandlung

Depressionen > Behandlung

Psychiatrische Krankenpflege

 

Rechtsgrundlagen: § 37a SGB V

Letzte Bearbeitung: 29.04.2026

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