Soziotherapie
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1. Das Wichtigste in Kürze
Soziotherapie im Sinne der Krankenversicherung ist die ambulante Betreuung schwer psychisch kranker Menschen. Darunter ist vor allem die Motivation zur Inanspruchnahme ärztlicher Behandlung und Betreuungsleistungen zur Vermeidung einer Krankenhausbehandlung zu verstehen.
2. Voraussetzung
Die Soziotherapie setzt voraus, dass der Patient die Therapieziele erreichen kann. Deshalb sollte er über die hierzu notwendige Belastbarkeit, Motivierbarkeit und Kommunikationsfähigkeit verfügen und in der Lage sein, einfache Absprachen einzuhalten.
2.1. Soziotherapiefähige Krankheitsbilder
Die Erkrankungen, die der Soziotherapie bedürfen, sind gekennzeichnet durch folgende Fähigkeitsstörungen:
- Beeinträchtigung durch Störungen des Antriebs, der Ausdauer und der Belastbarkeit, durch Unfähigkeit zu strukturieren, durch Einschränkungen des planerischen Denkens und Handelns sowie des Realitätsbezugs.
- Störungen im Verhalten mit Einschränkung der Kontaktfähigkeit und fehlender Konfliktlösungsfähigkeit.
- Einbußen im Sinne von Störungen der kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration und Merkfähigkeit, der Lernleistungen sowie des problemlösenden Denkens.
Soziotherapie in Anspruch nehmen können Patienten mit Krankheitsbildern aus dem Bereich des schizophrenen Formenkreises und der affektiven Störungen wie z.B.
- Psychosen (s.a. Psychosen > Allgemeines) und
- Depression (s.a. Depressionen > Allgemeines) .
Ausgeschlossen sind Patienten mit akuten psychotischen Episoden, Suchterkrankungen und gerontopsychiatrischen Symptomen.
3. Ziel
Ziel der Soziotherapie ist der Abbau psychosozialer Defizite, damit Patienten selbstständig und eigenverantwortlich medizinische Leistungen in Anspruch nehmen können, z.B.:
- Koordinierung der Leistungen, d.h. Organisation der notwendigen medizinischen Maßnahmen, z.B. deren zeitliche Planung
- therapiegerechte Eigen-Einnahme von Medikamenten
- Motivation zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
- Einsicht in die Notwendigkeit medizinischer Leistungen
- Bereitschaft zur Inanspruchnahme medizinischer Leistungen
4. Leistungsinhalt und Dauer
Folgende Leistungen sind in jedem Fall zu erbringen:
- Erstellung des Betreuungsplans
- Arbeit im sozialen Umfeld
- Soziotherapeutische Dokumentation, d.h. der Soziotherapeut beschreibt die durchgeführten Maßnahmen (Art und Umfang), den Behandlungsverlauf und die bereits erreichten und noch verbleibenden Therapieziele.
Erbringen können diese Leistungen nur Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen und Fachkrankenschwestern/pfleger für Psychiatrie mit Berufserfahrung, die bei der Krankenkasse als Soziotherapeuten zugelassen sind und mit dieser einen Vertrag haben. Die Krankenkassen haben Adressen dieser Soziotherapeuten.
Eine Soziotherapie umfasst 120 Stunden innerhalb von 3 Jahren je Krankheitsfall. "Krankheitsfall" ist das Krankheitsgeschehen, das eine einheitliche medizinische Ursache hat, z.B. eine nicht ausgeheilte psychische Erkrankung, die immer wieder zu Hilfebedürftigkeit führt.
5. Zuzahlung
Versicherte müssen eine Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten der Soziotherapie leisten, jedoch mindestens 5,- €, maximal 10,- € pro Tag.
6. Richtlinien
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat zur Durchführung der Soziotherapie sogenannte Soziotherapie-Richtlinien erstellt. Diese Richtlinien können Sie unter
www.g-ba.de > Informations-Archiv > Richtlinien downloaden.
7. Praxistipp
Verordnen dürfen Soziotherapie nur Nervenärzte und Psychiater, die von der Kassenärztlichen Vereinigung zugelassen sind und eine Erlaubnis haben, Soziotherapie zu verordnen, weil sie in einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur tätig sind. Vordrucke für die Verordnung von Soziotherapie liegen den Ärzten vor. Der Antrag wird dann bei der Krankenkasse eingereicht und bei entsprechender Diagnose genehmigt. Der Arzt kann über seine Tätigkeit im gemeindepsychiatrischen Verbund einen geeigneten Soziotherapeuten vorschlagen.
7.1. Therapeutensuche
Erbringen können diese Leistungen nur Diplom-Sozialarbeiter, Diplom-Sozialpädagogen und Fachkrankenschwestern für Psychiatrie mit Berufserfahrung, die bei der Krankenkasse als Soziotherapeuten zugelassen sind und mit dieser einen Vertrag haben. Die Krankenkassen vermitteln Adressen der zugelassenen Soziotherapeuten. Da die Soziotherapie noch eine recht junge Leistung ist, gibt es jedoch nicht überall entsprechende Angebote. Ähnliche Leistungen bieten aber mancherorts auch die Sozialpsychiatrischen Dienste und diese wiederum kennen häufig die regionalen Soziotherapie-Angebote.
8. Wer hilft weiter?
Krankenkasse, Nervenärzte, Psychiater oder die sozialpsychiatrischen Dienste.
9. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 37a SGB V)
Letzte Aktualisierung am 30.06.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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