Springe direkt zu: Inhalt, Suche.

betaCare
Krankheiten, Soziales & RechtAdressen

EmpfehlenDrucken

Stationäre Hospize

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Stationäre Hospize sind Pflegeeinrichtungen, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Die durchschnittliche Verweildauer im einem stationären Hospiz beträgt 2 bis 4 Wochen. Hospize arbeiten ganzheitlich, sie begleiten auch die Angehörigen - auch über den Tod des Patienten hinaus. Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse (mindestens 183,75 € pro Tag), teilweise auch die Pflegekasse und der Hospizträger. In Deutschland gibt es derzeit rund 170 stationäre Hospize.

 

2. Aufgabenzum Inhaltsverzeichnis

Die Hospizmitarbeiter gehen ganzheitlich auf die Bedürfnisse des Schwerkranken/Sterbenden und seiner Angehörigen ein - immer im Sinne des Kranken. Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung:

  • Symptome der Erkrankung überwachen.
  • Beschwerden lindern, der Schwerpunkt liegt meist auf der Schmerztherapie.
  • Unterstützung der Angehörigen bei der Begleitung.
  • Sterbebegleitung.
  • Unterstützung der Trauernden in Einzelgesprächen und Trauergruppen.

Die ärztliche Betreuung wird meist von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen. Großer Wert wird auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr gelegt.

 

3. Voraussetzungen für die Aufnahmezum Inhaltsverzeichnis

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn

  • kein Bedarf an kurativer Krankenhausbehandlung vorliegt
    und
  • keine Möglichkeit zur ambulanten Versorgung im Haushalt oder der Familie des Versicherten besteht, z.B. durch eine Einrichtung der ambulanten Hospize.

 

4. Antragzum Inhaltsverzeichnis

Voraussetzung für die Aufnahme in einem Hospiz ist eine ärztliche Verordnung des behandelnden Arztes. Diese beinhaltet die Diagnose und eine Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz. Aufgrund der Verordnung wird dann ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. Antragsformulare sind beim Hospiz oder bei der Kasse erhältlich. In der Regel sollte vor Aufnahme eine Kostenübernahmeerklärung der Kasse vorliegen.

 

5. Finanzierungzum Inhaltsverzeichnis

Der Finanzierung für stationäre Hospize werden Tagessätze zugrunde gelegt. Diese Sätze sind von Hospiz zu Hospiz unterschiedlich und liegen im Allgemeinen zwischen 200,- und 250,- €.

Grundsätzlich wird der Aufenthalt in einem stationären Hospiz von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Hospizträger finanziert.

  • Die Krankenkasse
    zahlt einen Zuschuss zu den Kosten. Dieser beträgt unter Anrechnung der Leistungen der Pflegekasse 90 % der Kosten. Der Zuschuss beträgt mindestens 183,75 € am Tag (7 % der monatlichen Bezugsgröße).
  • Der Anteil der Pflegekasse
    richtet sich nach der Pflegestufe des Versicherten und wird in gleicher Höhe wie die Leistung bei vollstationärer Pflege gezahlt.
  • Der Hospizträger
    leistet einen Anteil von 10% des Tagessatzes.

 

6. Mitarbeiterzum Inhaltsverzeichnis

Normalerweise arbeitet in einem stationären Hospiz ein multiprofessionelles Team. Bestehend aus:

  • hauptamtlich palliativmedizinisch geschulten Mitarbeitern und
  • ehrenamtlichen Mitarbeitern.
  • Die medizinische Betreuung wird überwiegend durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Ärzte sind im Hospiz nicht fest angestellt.

 

Man unterscheidet in der Praxis zwischen Hospizen für erwachsene Menschen und Kinderhospizen. Einen Überblick über alle Formen der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter Sterbebegleitung.

 

7. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Adressen und Informationen zu stationären Hospizen (und weiteren Einrichtungen) unter Wegweiser Hospiz und Palliativmedizin.

 

8. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Adressen von Hospizen finden Sie

  • bei der Deutschen Hospiz-Stiftung (Europaplatz 7, 44269 Dortmund, Telefon 0231 7380730, Fax 0231 7380731, externer Linkwww.hospize.de),
  • beim Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (externer Linkwww.dhpv.de) oder
  • bei der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (externer Linkwww.dgpalliativmedizin.de > Adressen).

 

9. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Sterbebegleitung

Palliativversorgung

Ambulante Hospize

Palliativstationen

Kinderhospize

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 39 a Abs. 1 SGB V)

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2011   Redakteur/in: Ines Grocki

Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System) 

1 6