Stationäre Hospize

1. Das Wichtigste in Kürze

Stationäre Hospize sind kleine Pflegeeinrichtungen mit familiärem Charakter, die unheilbar Kranke in ihrer letzten Lebensphase umfassend begleiten und betreuen. Die durchschnittliche Verweildauer in einem stationären Hospiz beträgt 2 bis 4 Wochen. Hospize arbeiten ganzheitlich, sie begleiten auch die Angehörigen – auch über den Tod des Patienten hinaus. Die Kosten trägt zum Teil die Krankenkasse, teilweise auch die Pflegekasse und der Hospizträger. Versicherte müssen nichts zuzahlen. In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Hospiz- und Palliativverbands rund 260 stationäre Hospize. Eine in Deutschland seltene Hospizform sind Tageshospize.

2. Aufgaben

Mitarbeitende im Hospiz gehen ganzheitlich auf die Bedürfnisse des schwerstkranken/sterbenden Menschen und seiner Angehörigen ein – immer im Sinne des kranken Menschen. Das Angebot umfasst die palliativ-pflegerische, soziale, psychologische und spirituelle Betreuung:

  • Symptome der Erkrankung überwachen.
  • Beschwerden lindern, der Schwerpunkt liegt meist auf der Schmerztherapie.
  • Unterstützung der Angehörigen bei der Begleitung.
  • Sterbebegleitung.
  • Unterstützung der Trauernden in Einzelgesprächen und Trauergruppen.

Die ärztliche Betreuung wird meist von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen. Großer Wert wird auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr gelegt.

3. Voraussetzungen für die Aufnahme

Menschen, die an einer schweren, unheilbaren und weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden und nur noch eine Lebenserwartung von Tagen, Wochen oder wenigen Monaten haben, können in einem stationären Hospiz aufgenommen werden, wenn

Das Recht auf die Aufnahme in ein Hospiz hat jeder Mensch im palliativen Stadium, völlig unabhängig von Herkunft, Alter, religiöser Zugehörigkeit oder sozialer Stellung.

3.1. Antrag

Die medizinische Begründung beinhaltet die Diagnose und eine Aussage zur Notwendigkeit der Pflege in einem Hospiz. Aufgrund dieser ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung wird dann ein entsprechender Antrag bei der Kranken- oder Pflegekasse gestellt. Antragsformulare sind beim Hospiz oder bei der Kasse erhältlich. Unterstützung beim Anmeldeverfahren erhalten Betroffene in der Regel vom Sozialdienst des stationären Hospizes. Die Genehmigung der Kostenübernahme durch die Kranken- oder Pflegekasse erfolgt innerhalb weniger Tage.

3.1.1. Wartezeit auf einen Hospizplatz

Die meisten Hospize verfügen über weniger als 20 stationäre Betten, deren Belegung nur eingeschränkt planbar ist. Die Hospize wissen nicht im Voraus, wann das nächste Zimmer zur Verfügung stehen wird. Die Verweildauer der Menschen ist unterschiedlich und variiert zwischen wenigen Tagen und Monaten. Da auch die Wartezeit entsprechend lang ausfallen kann, ist eine frühzeitige Anmeldung sehr sinnvoll.

4. Finanzierung

Grundsätzlich wird der Aufenthalt in einem stationären Hospiz von der Krankenkasse, der Pflegekasse und dem Hospizträger finanziert. Versicherte müssen nichts zuzahlen.

  • Die Krankenkasse
    zahlt einen Zuschuss zu den Kosten.
  • Der Anteil der Pflegekasse
    richtet sich nach dem Pflegegrad der versicherten Person und wird in gleicher Höhe wie die Leistung bei vollstationärer Pflege gezahlt.
    Kranken- und Pflegekassen übernehmen 95 % der Kosten.
  • Der Hospizträger
    kommt für die restlichen 5 % der Kosten über Spenden auf.

5. Mitarbeitende

Normalerweise arbeitet in einem stationären Hospiz ein multiprofessionelles Team. Bestehend aus:

  • hauptamtlich palliativmedizinisch geschulten Mitarbeitenden aus den Bereichen Pflege, Sozialarbeit, Seelsorge, Reinigung, Verwaltung und
  • Ehrenamtlichen.
  • Die medizinische Betreuung wird überwiegend durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Ärzte sind im Hospiz nicht fest angestellt. Zum Teil unterstützt auch die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV).

Man unterscheidet in der Praxis zwischen Hospizen für erwachsene Menschen und Kinderhospizen. Einen Überblick über alle Formen der Hospiz- und Palliativversorgung finden Sie unter Sterbebegleitung.

6. Tageshospize

Tageshospize (auch teilstationäre Hospize oder ambulante Hospize genannt) sind in Deutschland recht seltene Angebote. Sie verstehen sich als Ergänzung zur ambulanten Begleitung oder als Bindeglied zur stationären Betreuung von Palliativpatienten. Sie werden von manchen stationären oder ambulanten Hospizen angeboten. Menschen, die palliativ versorgt werden und zu Hause leben, wird in teilstationären Hospizen die Möglichkeit eröffnet, tagsüber in Kontakt mit Menschen zu kommen anstatt alleine zu Hause zu sein. Die Inanspruchnahme kann tageweise oder stundenweise erfolgen. Die Angehörigen können diese Zeit nutzen, um sich zu erholen.

Im Vordergrund stehen die medizinische, pflegerische und soziale Betreuung der Palliativpatienten. Eine große Rolle dabei spielt die Entlastung der Angehörigen und die Unterstützung der Patienten. Charakteristisch für Tageshospize ist ein vielfältiges Beschäftigungsangebot mit Tagesstruktur. Betroffene müssen transportfähig sein, um das Angebot wahrzunehmen.

7. Wer hilft weiter?

8. Verwandte Links

Ratgeber Palliativversorgung

Sterbebegleitung

Palliativversorgung

Ambulante Hospizdienste

Palliativstationen

Kinderhospize

Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung

Pflege > Schwerstkranke und Sterbende

 

Rechtsgrundlagen: § 39a Abs. 1 SGB V

Letzte Bearbeitung: 06.09.2023

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