Sterbegeld Unfallversicherung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Berufsgenossenschaften zahlen Sterbegeld, wenn ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 4.500,-/3.840,- € (West/Ost). Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.
2. Höhe
Das Sterbegeld beträgt 4.500,-/3.840,- € (West/Ost), das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.
3. Überführungskosten
Zusätzlich werden die Überführungskosten des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Ortes der ständigen Familienwohnung tödlich verunglückt ist.
4. Wer hilft weiter?
Auskünfte erteilen die Berufsgenossenschaften.
5. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 64 SGB VII)
Letzte Aktualisierung am 31.12.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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