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Sterbegeld Unfallversicherung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Berufsgenossenschaften zahlen Sterbegeld, wenn ein Versicherter infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 4.500,-/3.840,- € (West/Ost). Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.

 

2. Höhezum Inhaltsverzeichnis

Das Sterbegeld beträgt 4.500,-/3.840,- € (West/Ost), das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.

 

3. Überführungskostenzum Inhaltsverzeichnis

Zusätzlich werden die Überführungskosten des Verstorbenen an den Ort der Bestattung übernommen, wenn der Versicherte außerhalb des Ortes der ständigen Familienwohnung tödlich verunglückt ist.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Auskünfte erteilen die Berufsgenossenschaften.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Unfallversicherung

Berufsgenossenschaften

Arbeitsunfall

Berufskrankheit

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 64 SGB VII)

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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