Sterbegeld Unfallversicherung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Unfallversicherungsträger zahlen Sterbegeld, wenn eine versicherte Person infolge eines Arbeitsunfalls, eines Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit stirbt. Es beträgt 6.060/5.940 € (West/Ost). Sterbegeld und Überführungskosten der Unfallversicherung erhält, wer die Kosten der Bestattung trägt.

2. Höhe des Sterbegelds

Das Sterbegeld beträgt 6.060/5.940 € (West/Ost), das entspricht 1/7 der jährlichen Bezugsgröße.

3. Überführungskosten

Zusätzlich werden die Überführungskosten der verstorbenen Person an den Ort der Bestattung übernommen, wenn

  • die versicherte Person außerhalb des Ortes der ständigen Familienwohnung gestorben ist
    und
  • wenn sie aus einem Grund dort war, der
    • mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängt (z.B. bei der Arbeit an einem anderen Ort oder auf dem Arbeitsweg)
      oder
    • mit den Folgen des Unfalls oder der Berufskrankheit zusammenhängt (z.B. bei einer Reha-Maßnahme an einem anderen Ort oder in einem Krankenhaus an einem anderen Ort).

4. Wer hilft weiter?

Auskünfte erteilen die Unfallversicherungsträger.

5. Verwandte Links

Unfallversicherung

 

Rechtsgrundlagen: § 64 SGB VII

Letzte Bearbeitung: 30.01.2024

{}Sterbegeld Unfallversicherung{/}{}Tod{/}{}Bestattungskosten{/}