Sterilisation
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1. Das Wichtigste in Kürze
Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten vorliegt.
2. Grundsätzliches
Bei einer Sterilisation, deren Kosten von der Krankenkasse oder vom Sozialamt übernommen werden, handelt es sich um eine Unterbindung der Samenleiter beim Mann (Vasektomie) bzw. eine Unterbindung der Eileiter bei der Frau.
Die "Hilfe bei Sterilisation" zählt im Rahmen der Sozialhilfe zu den Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe).
3. Voraussetzungen
- Es muss sich um eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation handeln, das heißt: Ein ärztliches Gutachten muss die Notwendigkeit und Angemessenheit des Eingriffs bejahen. Dient die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung, muss der Versicherte die Kosten dafür selbst übernehmen.
- Der Eingriff muss von einem Arzt vorgenommen werden.
Bei Kostenübernahme durch das Sozialamt muss das Einkommen des Betroffenen unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII liegen, Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
4. Umfang
- Ärztliche Untersuchung, Beratung und Begutachtung
- Ärztliche Behandlung, z.B. der operative Eingriff
- Krankenhausbehandlung
- Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln und Hilfsmitteln
Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Krankengeld.
5. Wer hilft weiter?
Krankenkassen und das Sozialamt.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 24 b SGB V)
Letzte Aktualisierung am 26.10.2011 Redakteur/in: Sandra Kolb
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