Sterilisation

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine Sterilisation dient der dauerhaften Empfängnisverhütung. Sie kann sowohl bei Männern als auch bei Frauen durchgeführt werden. Eine Sterilisation wird von der Krankenkasse bezahlt, wenn ein ärztliches Gutachten darüber vorliegt, dass die Sterilisation aus medizinischen Gründen erforderlich ist und keine andere Verhütungsmethode angewendet werden kann.

2. Grundsätzliches

Bei einer Sterilisation des Mannes wird der Samenleiter durchtrennt (Vasektomie). Sie kostet 300 bis 500 €.

Bei der Frau werden die Eileiter verschlossen (Tubenligatur). Eine Sterilisation der Frau kostet 500 bis 1.000 €.

2.1. Praxistipp

Weitere Informationen zu den medizinischen Eingriffen der Sterilisation finden Sie in der Broschüre "Sterilisation" von pro familia unter www.profamilia.de > Themen > Verhütung > Sterilisation.

3. Voraussetzungen Kostenübernahme

Für die Kostenübernahme der Krankenkasse gelten folgende Voraussetzungen:

  • Es muss sich um eine medizinisch erforderliche Sterilisation handeln, d.h.: Ein ärztliches Gutachten muss die Notwendigkeit und Angemessenheit des Eingriffs bejahen. Zudem muss in der Regel nachgewiesen werden, dass die Anwendung einer anderen sicheren Verhütungsmethode nicht möglich ist. Dient die Sterilisation der persönlichen Lebensplanung, muss der Versicherte die Kosten dafür selbst übernehmen.
  • Der Eingriff muss von einem Arzt vorgenommen werden.

Sind zudem die Voraussetzungen der Hilfen zur Gesundheit (Gesundheitshilfe) erfüllt, können die Kosten im Rahmen der "Hilfe bei Sterilisation" vom Sozialamt übernommen werden.

4. Umfang

Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit infolge der durch Krankheit erforderlichen Sterilisation besteht in der Regel Anspruch auf Entgeltfortzahlung und Krankengeld.

5. Praxistipp

Bei einer Sterilisation wegen abgeschlossener Familienplanung sind die Kosten selbst zu tragen. Beratung und Information geben Gynäkologen und Urologen sowie z.B.:

6. Wer hilft weiter?

Krankenkassen und das Sozialamt.

7. Verwandte Links

Genetische Beratung

Schwangerschaftsverhütung

Schwangerschaftsabbruch

Fallbeispiel: Sterilisation bei rechtlicher Betreuung

 

Gesetzesquelle: § 24 b SGB V

Letzte Bearbeitung: 24.01.2023

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