Steuerliche Vergünstigungen bezüglich Kfz bei Schwerbehinderten
Frage
Ein 53-jähriger Mann hat einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "G" und einem Grad der Behinderung von 70. Kann er Fahrten, die er mit seinem Auto zum Arzt und zum Krankengymnasten zurücklegt, von der Steuer absetzen?
Antwort
Behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) ab 80 sowie Personen mit dem Merkzeichen "G" und einem GdB von 70 können jährlich einen Pauschbetrag von 900,- € für behinderungsbedingte Fahrten ohne Nachweis absetzen. Es handelt sich hierbei um außergewöhnliche Belastungen durch private Kraftfahrzeugkosten.
Behinderungsbedingte Fahrten sind Fahrten zum Arzt, zur Apotheke, zur Therapiebehandlung, zu Behörden etc. Der Pauschbetrag entspricht 3.000 km, wenn man 30 Cent pro km berechnet. Darüber hinausgehende behinderungsbedingte Fahrten müssen mit einem Fahrtenbuch nachgewiesen werden.
Letzte Aktualisierung am 31.01.2012 Redakteur/in: Barbara Gresham
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