Sturzprophylaxe
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1. Das Wichtigste in Kürze
Ein Sturz kann im Alter und bei schwer kranken Patienten ernsthafte Verletzungen und Folgeprobleme nach sich ziehen. Vorbeugend sind Stolperfallen in der Wohnung zu entfernen.
Bei Risikopatienten, z.B. mit Osteoporose oder Parkinson, sollte ein ärztlicher Test durchgeführt werden.
2. Ausgangssituation
Stürze sind eine erhebliche Gefahr für die Gesundheit im Alter und bei schwer kranken Patienten. Speziell gefährdet sind Patienten mit Osteoporose, Parkinson, Schlaganfall mit Halbseitenlähmung, starken Blutdruckschwankungen und Demenz. Sind schon einmal Verletzungen und Brüche durch Stürze entstanden, wächst die Angst vor einem weiteren Sturz. Dies kann zu starker Verunsicherung führen.
3. Sturzrisikofaktoren
Die Gefahr zu fallen erhöht sich auch noch deutlich durch Sturzrisikofaktoren wie:
- Kraft- und Balanceprobleme
- Veränderte Körperhaltung und Schrittstellung
- Sehbeeinträchtigung
- Alkoholkonsum
- Medizinische Gefahren, wie Medikamentenwirkungen z.B. bei Einnahme von Diuretika, Abführmitteln, starken Schmerzmitteln, Muskelrelaxantien
- Schwindelanfälle
- Äußere Gegebenheiten (z.B. Stolperfallen, Bodenunebenheiten)
Um das Sturzrisiko zu verringern, sollten Betroffene auf keinen Fall - aus Angst vor einem Sturz - das Sitzen bevorzugen. Dadurch werden sie immer schwächer und unsicherer. Sinnvoll sind auf jeden Fall kräftigende und balancefördernde Übungen.
4. Testverfahren zur Sturzgefahr
Zur Einschätzung der Sturzgefahr wurden verschiedene Tests entwickelt.
- Der Chair-Rising-Test
gibt Auskunft über die Muskelleistung der Beine. Aufgabe des Patienten ist es, innerhalb von höchstens 11 Sekunden fünfmal von einem Stuhl aufzustehen und sich wieder hinzusetzen, ohne die Arme zu Hilfe zu nehmen. Schafft er es innerhalb dieser Zeit nicht, gilt er als sturzgefährdet.
Ein ähnlicher Test (timed-stands-Test) erfordert 10-maliges Aufstehen mit entsprechend anderen Zeitgrenzwerten. - Timed-Up-and-Go-Test
Hier soll der Patient aus einem Stuhl mit (!) Armlehnen aufstehen, 3 Meter geradeaus gehen, sich umdrehen, zurückgehen und sich wieder hinsetzen; er darf dabei die Gehhilfen einsetzen, die er auch sonst benutzt. Macht ein Patient diese Übung in 10 Sekunden, ist dies unproblematisch. Benötigt er über 20 Sekunden, besteht Abklärungsbedarf, über 30 Sekunden ist von einer erhöhten Sturzgefahr auszugehen. - Mobilitätstest nach Tinetti
Der Tinetti-Test ist deutlich aufwendiger als die beiden oberen Tests und kann nur von geschulten Ärzten oder Therapeuten durchgeführt und bewertet werden. Es können maximal 28 Punkte erreicht werden, unter 20 Punkten besteht ein erhöhtes Sturzrisiko, unter 15 Punkten ein deutlich erhöhtes Sturzrisiko.
Durchzuführen sind mehrere Übungen, die unter verschiedenen Kriterien bewertet werden, z.B.: Stand und Balance werden durch Aufstehen, die ersten Sekunden des Stehens, mit offenen und geschlossenen Augen, das Drehen auf der Stelle, leichte Stöße gegen Brust oder Schultern und anschließendes Hinsetzen beurteilt. Beim Gehen wird das Gangbild analysiert, z.B. Anlaufen, Schrittlänge, -höhe und -symmetrie, Wegabweichungen. - Zusätzlich gibt es zur Überprüfung der Gleichgewichtsfunktion den
Stehversuch nach Romberg (Romberg-Versuch oder Romberg-Test) und den
Tretversuch nach Unterberger/Fukuda (Unterberger-Tretversuch).
Ärzte können Tests zum Sturzrisiko abrechnen (hausärztlich-geriatrisches Basisassessment). Bei allen Tests muss selbstverständlich immer die Sicherheit des Patienten gewährleistet sein.
5. Empfehlungen zur Sturzvermeidung
Grundsätzlich gilt, dass alle Maßnahmen und Veränderungen zur Sturzvermeidung nur mit dem Wissen und Einverständnis des Betroffenen durchgeführt werden sollte:
- Risikofaktoren erkennen.
- Regelmäßige ärztliche Untersuchungen durchführen lassen und Risikofaktoren wie Sehstörungen oder Schwindel klären und behandeln lassen.
- Auf Medikamentennebenwirkungen achten.
- Regelmäßig das Seh- und Hörvermögen überprüfen lassen.
- Hilfsmittel einsetzen z.B. Rollator. Bei Verwendung von Gehhilfen Türschwellen entfernen lassen.
- Durch Sport und Funktionstraining Stürzen vorbeugen.
Hintergrund: Die häufigste schwerwiegende Folge von Osteoporose sind Knochenbrüche, in Form von Wirbeleinbrüchen, Oberschenkelhalsbrüchen oder Frakturen am Handgelenk. Um dem vorzubeugen, ist Sport in Maßen und speziell abgestimmtes Funktionstraining unerlässlich.
Näheres auch unter Reha-Sport und Funktionstraining. - Auf eine gute Versorgung mit Vitamin D achten.
Hintergrund: Vitamin D unterstützt den Knochenaufbau und das Muskelgewebe. - Rutschige Bodenbeläge wie Fliesen oder Parkett vermeiden.
- Beim Wischen keine Pfützen oder nassen Stellen hinterlassen.
- Auf Teppiche und Läufer verzichten oder diese rutschfest fixieren. Am sichersten ist Auslegeware, da diese weder rutschen kann noch zu glatt ist.
- Rutschfeste und stolperfreie Matten im Badezimmer auslegen.
- Rutschfeste Matten in Dusche und Badewanne verwenden.
- Handgriffe anbringen.
- Treppen mit entsprechenden Belägen rutschfest machen und beidseitig griffsichere Handläufe anbringen.
- Stufenkanten und Türschwellen mit Rampen versehen und farbig markieren.
- Keine Gegenstände (Stolperfallen) liegen lassen, lose Kabel befestigen.
- Wohnung gut beleuchten, zusätzlich Nachtlichter anbringen.
- Trittsichere Schuhe mit festem Halt und niedrigen Absätzen tragen.
- Zum Schutz vor Knochenbrüchen z.B. Hüftprotektoren verwenden.
Für den Notfall kann ein Hausnotrufsystem installiert werden.
6. Praxistipps
- Das Kuratorium Knochengesundheit bietet den Flyer "Selbsttest zur Sturzgefahr im Alter" für 1,80 € (in Briefmarken) an. Dieser kann beim Kuratorium Knochengesundheit e.V., Leipziger Str. 6, 74889 Sinsheim bestellt werden, Telefon 07261 9217-0 (Mo-Fr 8.30 -12.30 Uhr).
- Pflegebedürftige Menschen können für Umbautmaßnahmen bis zu 2.557,- € bei der Pflegekasse beantragen. Näheres unter Wohnumfeldverbesserung.
- Die KfW-Gruppe legt regelmäßig
Programme zum Immobilienkauf oder alten- oder behindertengerechten Umbau
auf. Dabei handelt es sich in der Regel um zinsgünstige Kredite, die
über die eigene Hausbank zu beantragen sind und auch auf diesem Weg
ausgezahlt werden. Infos bei der Hausbank oder auf
www.kfw.de > Inlandsförderung > Programmfinder. - Anschubfinanzierung für ambulant betreute Wohngruppen
Ab 2013 fördern die Pflegekassen die Gründung von ambulant betreuten Wohngruppen pro Pflegebedürftigem mit bis zu 2.500,- € und pro Wohngruppe mit maximal 10.000,- € (§ 45 e SGB XI). Näheres unter Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz.
7. Verwandte Links
Osteoporose > Mobilität und Hilfsmittel
Letzte Aktualisierung am 20.11.2012 Redakteur/in: Sabine Bayer
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