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Tägliche Fahrtkosten zu Kind in der Klinik

Fragezum Inhaltsverzeichnis

Eltern haben Fahrtkosten in die Kinderklinik, in der ihr 9 Jahre altes Kind liegt. Die Eltern besuchen das Kind täglich abwechselnd. Die einfache Entfernung beträgt ca. 60 km.
Gibt es dafür eine Fahrtkostenerstattung?

 

Antwortzum Inhaltsverzeichnis

Falls die Mitaufnahme einer Begleitperson für das Kind nicht möglich ist, kann die Krankenkasse die Kosten für die täglichen Fahrten übernehmen, wenn die Anwesenheit einer Vertrauensperson aus therapeutischen und medizinischen Günden notwendig ist.
Kann heißt, dass kein Rechtsanspruch besteht, sondern eine Genehmigung im Ermessen der Krankenkasse liegt. Vieles ist in den Satzungen der einzelnen Krankenkassen geregelt. Nähere Auskünfte dazu erteilen die Krankenkassen.

Die medizinische Notwendigkeit der Anwesenheit der Eltern muss vom behandelnden Klinikarzt für die Krankenkasse bestätigt werden.
Die Höhe der Fahrtkostenerstattung ist im Bundesreisekostengesetz festgelegt. Dies sind zur Zeit 0,20 € pro Kilometer bis maximal 150,- € insgesamt (je nach landesrechtlicher Regelung) bei Benutzung von privaten Fahrzeugen.

 

Letzte Aktualisierung am 02.05.2011   Redakteur/in: Barbara Gresham

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