Tagesgruppe
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Erziehung in einer Tagesgruppe ist eine Form der Erziehungshilfe des Kinder- und Jugendhilfegesetzes.
Die Tagesgruppe wird in der Regel an Wochentagen angeboten, z.B. an den Nachmittagen (nach Beendigung der Schule), möglichst wohnortnah und mit einem begleitenden Freizeitprogramm. Tagesgruppen sollen Kinder über die Familie hinaus bei sozialen und schulischen Aufgaben unterstützen.
2. Aufgaben der Tagesgruppe
- Entwicklung des Kindes (0 - 14 Jahre) oder Jugendlichen (14 - 18 Jahre) durch soziales Lernen in der Gruppe
- Sicherung des Schulerfolgs durch schulische und erzieherische Förderung, die nicht nur auf bloße Hausaufgabenhilfe beschränkt bleiben darf
- familienergänzende Unterstützung der schulischen Elternarbeit
- Im Unterschied zu Kindertagesstätten haben die Gruppen 8 bis maximal 10 Kinder. Das ermöglicht eine sehr intensive Betreuung.
3. Kosten
Das Jugendamt trägt die Kosten.
Die Eltern, Kinder, Jugendlichen und deren Ehegatten/Lebenspartner werden zu diesen Kosten herangezogen. Der Kostenbeitrag richtet sich nach der Kostenbeitragsverordnung und kann in der Höhe regional unterschiedlich ausfallen. Weitere Informationen beim Jugendamt.
4. Unterhaltsleistung
Bei Erziehung in einer Tagesgruppe leistet das Jugendamt auch Unterhalt (Unterhaltsleistungen). Dazu gehört der gesamte regelmäßig wiederkehrende Bedarf, so u.a. die Kleidung sowie unter Umständen auch einmalige Zuschüsse und Beihilfen z.B. für Urlaubs- und Ferienreisen des Kindes oder Jugendlichen.
5. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 32 SGB VIII)
Letzte Aktualisierung am 21.04.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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