Tagespflege von Kindern

1. Das Wichtigste in Kürze

Die Tagespflege im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe, im Allgemeinen "Tagesmutter/Tagesvater" genannt, hat die Aufgabe, Kinder in den ersten Lebensjahren zu betreuen, zu erziehen und zu bilden. Sie wird in der Regel bei Berufstätigkeit der Eltern notwendig und kann üblicherweise bis zum 3. Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Kosten einer Tagespflege durch eine Person mit Pflegeerlaubnis kann das Jugendamt bei niedrigem Einkommen der Eltern übernehmen.

2. Definition Tagesmutter/Tagesvater

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater ist eine sog. Kindertagespflegeperson, die Kinder

  • in kindgerechten Räumen außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten
  • während eines Teils des Tages (nicht über Nacht)
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als 3 Monate
  • gegen Entgelt

betreut.

3. Pflegeerlaubnis

Für die Arbeit als Tagesmutter/-vater ist eine Pflegeerlaubnis notwendig. Diese wird nach einer Eignungsfeststellung (z.B. durch Einzelgespräche, Hausbesuche, Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses) vom Jugendamt erteilt. Sie ist auf 5 Jahre befristet und erlaubt die Betreuung von bis zu maximal 5 fremden Kindern. Wenn die Kindertagespflegeperson pädagogisch ausgebildet ist, kann sie unter Umständen auch mehr als 5 Kinder betreuen.

Tagesmütter/Tagesväter sollen vertiefte Kenntnisse zu den Anforderungen der Kindertagespflege haben, die sie in qualifizierten Lehrgängen oder auf andere Weise erworben haben.

4. Kosten

Die Kosten für die Kindertagespflegeperson werden gewöhnlich von Land, Kommune und Eltern anteilig übernommen. Die Höhe der Kostenbeiträge der Eltern hängt von ihrem Einkommen ab und unterscheidet sich je nach Kommune, Betreuungsdauer und Alter des Kindes.

Auf Antrag übernimmt das Jugendamt bei geringem oder gar keinem Einkommen die Kosten oder beteiligt sich daran.

5. Praxistipps

  • Eine Vorlage für einen Betreuungsvertrag kann als gedrucktes Exemplar gegen eine Gebühr beim Bundesverband für Kindertagespflege, Baumschulenstr. 74, 12437 Berlin, Telefon 030 78097069, www.bvktp.de > Service > Publikationen > Betreuungsvertrag bestellt werden.
  • Weiterführende Informationen sowie Telefon- und Online-Beratung zur Kindertagespflege bietet das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter www.handbuch-kindertagespflege.de.

6. Wer hilft weiter?

Individuelle Auskünfte erteilt das Jugendamt.

7. Verwandte Links

Kindertagesstätten

Tagesgruppe

Betreuung kranker Kinder

Tages- und Nachtpflege von pflegebedürftigen Menschen

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche

 

Rechtsgrundlagen: §§ 23, 43 SGB VIII

Letzte Bearbeitung: 19.01.2023

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