Teilnahmekosten
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1. Umfang
Unter Teilnahmekosten fallen Kosten, die mit Maßnahmen der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bzw. unterhaltssichernden und ergänzenden Leistungen für Schwerbehinderte und Behinderte in Zusammenhang stehen. Die Kostenübernahme muss im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit geklärt werden.
Zu den Teilnahmekosten zählen z.B.:
- Lehrgangskosten einschließlich Prüfungsgebühren
- Kosten für erforderliche Lernmittel und Arbeitsausrüstung
- Reisekosten
- Kosten für eine Haushaltshilfe oder Kinderbetreuungskosten
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung
Höhe:
Bei Unterbringung in einem Wohnheim, in einem Internat, in einer besonderen Einrichtung für behinderte Menschen (z.B. Berufsbildungswerk) oder beim Ausbilder mit voller Verpflegung werden die dadurch entstehenden Kosten von der Agentur für Arbeit übernommen.
Bei anderweitiger Unterbringung werden 269,- € monatlich zuzüglich behinderungsbedingter Mehraufwendungen von der Agentur für Arbeit erstattet. Die Aufwendungen müssen nachgewiesen werden. Diese Erstattung kommt z.B. dann in Frage, wenn der Behinderte sich privat eine Wohnung gesucht hat, weil diese besondere Einrichtung zu weit vom Heimatort entfernt ist und es dort keine Unterbringungsmöglichkeit gibt.
2. Wer hilft weiter?
3. Verwandte Links
Ergänzende Leistungen zur Reha
Gesetzesquelle(n)
(§§ 109, 111 SGB III)
Letzte Aktualisierung am 24.06.2009 Redakteur/in: Sandra Kolb
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