Telefongebührenermäßigung

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine Ermäßigung der Telefongebühren erhalten bestimmte Personen (z.B. schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF) bei der Telekom (sog. Sozialtarif).

2. Sozialtarif der Telekom

2.1. Voraussetzungen

Die Deutsche Telekom ermäßigt bestimmten Personengruppen die Telefongebühr (sog. Sozialtarif):

Eine Vergünstigung in Höhe von 6,94 € netto (Sozialtarif 1) erhalten Personen,

  • die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder Anspruch auf einen ermäßigten Rundfunkbeitrag haben (Näheres unter Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung).
  • die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen.
  • die BAföG-Leistungen beziehen.

 

Eine Vergünstigung in Höhe von 8,72 € netto (Sozialtarif 2) erhalten Personen,

  • die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und einen GdB von mindestens 90 haben.
  • die mit einem Angehörigen, der diese Voraussetzungen erfüllt, in einem Haushalt leben.

Der Sozialtarif gilt nicht für alle Anschlussarten, z.B. nicht für Flat-Tarife. Detaillierte Auskünfte gibt die Telekom oder finden sich in den AGB der Telekom unter www.telekom.de/agb, Suchwort "Sozialtarif".

2.2. Antrag

Die Telefongebührenermäßigung muss schriftlich bei der Telekom beantragt werden: unter Vorlage des Antrags, des BAföG-Bescheids, des Schwerbehindertenausweises, des Feststellungsbescheids des Versorgungsamts und/oder einer Bescheinigung der Rundfunkbeitragsbefreiung oder -ermäßigung des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

Der Auftrag für den Sozialtarif kann auch online unter www.telekom.de/hilfe/downloads/auftrag-sozialtarif.pdf heruntergeladen und direkt am PC ausgefüllt werden. Der ausgefüllte Auftrag kann dann unter www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/auftrag-oder-nachweis-zusenden an die Telekom geschickt werden.

Der Sozialtarif kann nicht rückwirkend gewährt werden.

2.3. Dauer

Der Sozialtarif gilt in der Regel für 3 Jahre, wenn nicht die vorgelegte Bescheinigung kürzer befristet ist. Bei Vorlage des BAföG-Bescheids gilt der Tarif maximal 1 Jahr.

Danach muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden.

3. Weitere Anbieter

Die Telefonbranche verändert sich laufend und die Preise sinken aufgrund des starken Wettbewerbs zwischen verschiedenen Anbietern. Neben der Telekom haben früher auch weitere Gesellschaften Rabatte für schwerbehinderte Menschen (Schwerbehindertenausweis) angeboten, doch aktuell (Stand August 2020) ist dies nicht der Fall.

Zudem gibt es oftmals Spezialtarife sowie Anbieter, die so günstig sind, dass sie ohne Ermäßigung preiswerter sind als Tarife mit Ermäßigung. Daher lohnt sich ein Vergleich der verschiedenen Angebote.

4. Wer hilft weiter?

Sozialamt und die jeweiligen Telefonanbieter.

5. Verwandte Links

Rundfunkbeitrag Befreiung Ermäßigung

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Merkzeichen RF

Behinderung

Letzte Bearbeitung: 25.09.2020

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