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Telefongebührenermäßigung

 

1. Zielgruppenzum Inhaltsverzeichnis

Die Deutsche Telekom ermäßigt bestimmten Personengruppen die Telefongebühr:

 

Manche Mobilfunkbetreiber bieten vergünstigte Tarife für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 an.

 

2. Antragzum Inhaltsverzeichnis

Die Telefongebührenermäßigung muss beantragt werden: unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bei der Telekom.

 

3. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Sozialamt, Telekom und gegebenenfalls andere Telefonanbieter.

 

4. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Nachteilsausgleiche für Behinderte

Merkzeichen RF

Behinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 14.09.2011   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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