Telefongebührenermäßigung
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1. Zielgruppen
Die Deutsche Telekom ermäßigt bestimmten Personengruppen die Telefongebühr:
- Schwerbehinderten mit Merkzeichen RF
Die Vergünstigung beträgt monatlich bis zu 6,94 € netto auf Verbindungskosten. - Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 90, die dadurch in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind
Die Vergünstigung beträgt monatlich bis zu 8,72 € netto. - Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, von ALG II oder Sozialgeld oder von Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
bekommen in der Regel eine Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung und haben damit auch Anspruch auf Telefongebührenermäßigung, den sogenannten "Sozialtarif" der Telekom. Die Vergünstigung beträgt 6,94 € netto monatlich.
Der Sozialtarif gilt nicht für alle Anschlussarten. Informationen darüber erteilt die Telekom.
Manche Mobilfunkbetreiber bieten vergünstigte Tarife für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 80 an.
2. Antrag
Die Telefongebührenermäßigung muss beantragt werden: unter Vorlage des Schwerbehindertenausweises und der Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung bei der Telekom.
3. Wer hilft weiter?
Sozialamt, Telekom und gegebenenfalls andere Telefonanbieter.
4. Verwandte Links
Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung
Nachteilsausgleiche für Behinderte
Letzte Aktualisierung am 14.09.2011 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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