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Tinnitus > Beruf

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Tinnituspatienten sollten darauf achten, ob ihr Arbeitsplatz ihre Erkrankung verursacht oder fördert. Eine Tinnituserkrankung kann Grund für eine Erwerbsunfähigkeit sein.

  

2. Berufswahlzum Inhaltsverzeichnis

Menschen mit Ohrgeräuschen müssen bei der Berufswahl je nach Krankheitsbild unterschiedliche Aspekte beachten:

Bei Tinnitus

Meist sind Tinnituspatienten sehr stress- und lärmempfindlich, weshalb bei der Berufswahl Tätigkeiten mit großer Lärmbelastung durch Maschinen, Motoren oder Musik vermieden werden sollten.

Bei Morbus Menière

Nicht ausgeübt werden dürfen Berufe

  • bei denen der Gleichgewichtssinn stark gefordert ist, z.B. Dachdecker, Zimmerer und andere Berufe auf Dächern und/oder ungesicherten Gerüsten.
  • mit Belastungen für den Druckausgleich, z.B. Taucher.
  • die mit der Beförderung von Personen zusammenhängen, z.B. Pilot, Busfahrer.

 

3. Berufskrankheitzum Inhaltsverzeichnis

In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird unter den Krankheiten, die durch Lärm entstehen, lediglich unter Nr. 2301 die Lärmschwerhörigkeit genannt. Tinnitus wird nur im Zusammenhang mit Schwerhörigkeit anerkannt.

 

4. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederungzum Inhaltsverzeichnis

Tinnitus kann eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:

 

5. Tinnitus und Erwerbsunfähigkeitzum Inhaltsverzeichnis

Tinnitus kann bis zur Erwerbsunfähigkeit führen. Handelt es sich um einen dekompensierten Tinnitus, dann kommen zu den Ohrgeräuschen zusätzliche Belastungen wie Hyperakusis (Überempfindlichkeit bei lauten Geräuschen), Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen (s.a.Depressionen > Allgemeines) und/oder psychische Belastungen.

 

Verstärkt sich der Tinnitus durch einen lauten Arbeitsplatz an Maschinen oder auf dem Bau, muss der Betroffene evtl. seinen Beruf aufgeben und umschulen. Problematisch ist Tinnitus auch für Berufsgruppen, die auf ein sehr feines Gehör angewiesen sind, z.B. Orchestermusiker oder Tontechniker. Auch hier kann eine Umschulung oder berufliche Neuorientierung nötig sein. Insbesondere in Fällen mit massiven psychischen Problemen kann ein Anspruch auf Abgestufte Erwerbsminderungsrente entstehen.

 

6. Besondere Hilfen im Berufzum Inhaltsverzeichnis

Wenn die Auswirkungen des Tinnitus so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Tinnitus relevant werden können:

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Berufskrankheit

Tinnitus

Tinnitus > Allgemeines

Tinnitus > Behandlung

Tinnitus > Finanzielle Hilfen

Tinnitus > Schwerbehinderung

 

 

Letzte Aktualisierung am 08.12.2008   Redakteur/in: Gabriele Bayer

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