Tinnitus > Beruf
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Tinnituspatienten sollten darauf achten, ob ihr Arbeitsplatz ihre Erkrankung verursacht oder fördert. Eine Tinnituserkrankung kann Grund für eine Erwerbsunfähigkeit sein.
2. Berufswahl
Menschen mit Ohrgeräuschen müssen bei der Berufswahl je nach Krankheitsbild unterschiedliche Aspekte beachten:
Bei Tinnitus
Meist sind Tinnituspatienten sehr stress- und lärmempfindlich, weshalb bei der Berufswahl Tätigkeiten mit großer Lärmbelastung durch Maschinen, Motoren oder Musik vermieden werden sollten.
Bei Morbus Menière
Nicht ausgeübt werden dürfen Berufe
- bei denen der Gleichgewichtssinn stark gefordert ist, z.B. Dachdecker, Zimmerer und andere Berufe auf Dächern und/oder ungesicherten Gerüsten.
- mit Belastungen für den Druckausgleich, z.B. Taucher.
- die mit der Beförderung von Personen zusammenhängen, z.B. Pilot, Busfahrer.
3. Berufskrankheit
In der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird unter den Krankheiten, die durch Lärm entstehen, lediglich unter Nr. 2301 die Lärmschwerhörigkeit genannt. Tinnitus wird nur im Zusammenhang mit Schwerhörigkeit anerkannt.
4. Arbeitsunfähigkeit, Krankengeld, Wiedereingliederung
Tinnitus kann eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich ziehen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter folgenden Stichworten:
- Arbeitsunfähigkeit
- Entgeltfortzahlung
- Krankengeld
- Stufenweise Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
5. Tinnitus und Erwerbsunfähigkeit
Tinnitus kann bis zur Erwerbsunfähigkeit führen. Handelt es sich um einen dekompensierten Tinnitus, dann kommen zu den Ohrgeräuschen zusätzliche Belastungen wie Hyperakusis (Überempfindlichkeit bei lauten Geräuschen), Angstzustände, Schlafstörungen, Konzentrationsstörungen, Depressionen (s.a.Depressionen > Allgemeines) und/oder psychische Belastungen.
Verstärkt sich der Tinnitus durch einen lauten Arbeitsplatz an Maschinen oder auf dem Bau, muss der Betroffene evtl. seinen Beruf aufgeben und umschulen. Problematisch ist Tinnitus auch für Berufsgruppen, die auf ein sehr feines Gehör angewiesen sind, z.B. Orchestermusiker oder Tontechniker. Auch hier kann eine Umschulung oder berufliche Neuorientierung nötig sein. Insbesondere in Fällen mit massiven psychischen Problemen kann ein Anspruch auf Abgestufte Erwerbsminderungsrente entstehen.
6. Besondere Hilfen im Beruf
Wenn die Auswirkungen des Tinnitus so schwer sind, dass sie die Berufstätigkeit gefährden oder der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Nachfolgend eine Linkliste zu sozialrechtlichen Leistungen, die bei Tinnitus relevant werden können:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Gleichstellung behindert/schwer behindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
- Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Berufsfindung und Arbeitserprobung für die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Übergangsgeld während Reha- und beruflichen Förder-Maßnahmen
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
7. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 08.12.2008 Redakteur/in: Gabriele Bayer
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












