Tinnitus > Schwerbehinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Permanente Ohrgeräusche oder ständiger Schwindel können zu massiven Beeinträchtigungen und somit zu einer dauerhaften Behinderung führen. Bei Tinnitus kann vom Versorgungsamt ein Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) festgestellt werden. Der GdB/GdS richtet sich nach der Schwere der psychischen Begleiterscheinungen. Anerkannte Schwerbehinderte können verschiedene Hilfen und Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen.
2. Allgemeines
Unterstützung und Hilfen für behinderte Menschen sind hauptsächlich im SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen geregelt. Nachfolgend Links zu den allgemeinen Regelungen:
- Antrag auf Schwerbehindertenausweis
- Grad der Behinderung
- Antrag auf Erhöhung des GdB
- Gleichstellung behindert/schwerbehindert, um einen Arbeitplatz zur erlangen oder zu erhalten
3. Versorgungsmedizinische Grundsätze
Das Versorgungsamt richtet sich bei der Feststellung der Behinderung nach den "Versorgungsmedizinischen Grundsätzen". Diese enthalten Anhaltswerte über die Höhe des Grads der Behinderung (GdB) bzw. des Grads der Schädigungsfolgen (GdS).
Die "Versorgungsmedizinischen Grundsätze" ersetzen seit 1.1.2009 die
"Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen
Entschädigungsrecht" und können beim Bundesjustizministerium unter
www.gesetze-im-internet.de/versmedv/anlage_8.html eingesehen werden.
4. Anhaltswerte bei Tinnitus
Ohrgeräusche (Tinnitus) ... |
GdB/GdS |
... ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen |
0-10 |
... mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen |
20 |
... mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z.B. ausgeprägte depressive Störungen) |
30-40 |
... mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten |
mindestens 50 |
Liegen mehrere Funktionsstörungen vor, so werden die einzelnen Werte nicht zusammengerechnet, sondern es werden die einzelnen Auswirkungen der Funktionsbeeinträchtigungen in ihrer Gesamtheit betrachtet und daraus ein Gesamtgrad der Behinderung festgelegt, der der Behinderung insgesamt gerecht wird.
5. Anhaltswerte bei Morbus Menière
Morbus Menière |
GdB/GdS |
ein bis 2 Anfälle im Jahr |
0-10 |
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad |
20-40 |
mehrmals monatlich schwere Anfälle |
50 |
Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.
6. Hilfen und Nachteilsausgleiche für Behinderte/Schwerbehinderte
Als schwerbehindert gilt, wem vom Versorgungsamt ein GdB von mindestens 50 zugesprochen wurde. Hat ein Patient eine anerkannte Schwerbehinderung, können für ihn folgende Hilfen und Nachteilsausgleiche infrage kommen:
- Kündigungsschutz für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Zusatzurlaub für schwerbehinderte Arbeitnehmer
- Arbeitstherapie und Belastungserprobung
- Berufsfindung und Arbeitserprobung
- Teilnahmekosten für Schulung und Weiterbildung
- Übergangsgeld während der Teilnahme an Reha-Maßnahmen
- Steuervorteile für Schwerbehinderte
- Altersrente für Schwerbehinderte
7. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 04.08.2010 Redakteur/in: Gabriele Bayer
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