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Todesbescheinigung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Todesbescheinigung, auch genannt Totenschein oder Leichenschauschein, muss vom Arzt ausgestellt werden. Sie ist eine öffentliche Urkunde. Der Arzt, der den Leichnam gründlich untersucht und den Tod zweifelsfrei festgestellt hat, füllt die Todesbescheinigung aus.

 

2. Inhalt der Todesbescheinigungzum Inhaltsverzeichnis

Der Aufbau des Formulars und die Art der einzutragenden Informationen können in den einzelnen Bundesländern variieren.

Generell müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Personalien des Verstorbenen
  • Zeit und Ort des Todes
  • Wenn möglich die Todesursache
  • Todesart: natürlich, ungeklärt oder Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod

 

3. Aufbau der Todesbescheinigungzum Inhaltsverzeichnis

Die Todesbescheinigung besteht aus einem vertraulichen und einem nicht vertraulichen Teil.

 

Nicht vertraulicher Teil

Wird nach dem Ausfüllen den Angehörigen übergeben und dient zur Vorlage beim Standesamt.

 

Vertraulicher Teil

Umfasst meist mehrere Seiten, die für unterschiedliche Stellen bestimmt sind. Er enthält neben den Personalien die Todesursache, weitere Angaben zur Klassifikation der Todesursache und die Epikrise. Dieser Teil wird vom Arzt in einen, dem Totenschein beiliegenden, verschlossenen Umschlag gegeben und an die zuständige Stelle weitergeleitet (diese variiert von Bundesland zu Bundesland). Bestehen Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod oder ist die Todesursache ungeklärt, ist der Umschlag der Polizei zu übergeben.

Eine Seite des vertraulichen Teils der Todesbescheinigung wird an das Gesundheitsamt weitergeleitet (Details länderspezifisch).

Die Todesbescheinigung ist die Grundlage für die Todesursachenstatistik, die vom statistischen Bundesamt erstellt wird.

 

4. Kosten der Todesbescheinigungzum Inhaltsverzeichnis

Todesbescheinigungen sind kostenpflichtig und müssen von den Angehörigen bezahlt werden. Der Arzt erstellt eine Privatrechnung  nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Dabei handelt es sich um Ziffer 100: Untersuchung eines Toten einschließlich Feststellung des Todes und Ausstellung des Leichenschauscheines. Dazu kommen noch Zuschläge für Einsatz am Wochenende oder in der Nacht  und Wegegeld. Die Kosten der Todesbescheinigung müssen genau aufgeführt sein und belaufen sich ca. zwischen 30,- und 100,- €.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Organisatorisches nach dem Tod

Bestattungsinstitute

Organisatorisches nach dem Tod > Beurkundung und Sterbeurkunde

 

 

Letzte Aktualisierung am 12.09.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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