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Todeszeichen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Verschiedene Merkmale (Todeszeichen) signalisieren den eingetretenen Tod. Als "unsichere" Todeszeichen gelten Atemstillstand und starre Pupillen. "Sichere" Zeichen sind Leichenstarre und Leichenflecken. Die sicheren Zeichen sind nach einer Zeitspanne von 30 Minuten bis zu 2 Stunden nach dem eigentlichen Tod zu beobachten.

 

2. Phasen des Todeszum Inhaltsverzeichnis

Der Sterbeprozess zieht sich über mehrere Stunden hin, da einzelne Körperzellen deutlich über den Tod hinaus weiterleben.

  • Der klinische Tod ist gekennzeichnet durch Atem- und Kreislaufstillstand.
  • Der Hirntod ist gekennzeichnet durch den irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen.
  • Der biologische Tod ist gekennzeichnet durch das Ende aller Organ- und Zellfunktionen.

Zu diesen klinischen oder "unsicheren" Todeszeichen kommen noch starre Pupillen, Abkühlung der Haut und Hautblässe. Es beginnt das Absterben der einzelnen Zellen, wobei als erstes die Gehirnzellen absterben. Bis etwa 30 Minuten nach dem Individualtod kann es zu Stuhlgang kommen. Einige Stunden lang kann es supravitale (= über den Tod hinaus) Muskelreaktionen geben, z.B. an Augenlidern, Mund, Hand, Muskelwulst, sowie eine sogenannte Schnappatmung.

 

3. Sichere Todeszeichenzum Inhaltsverzeichnis

Zur Feststellung des eingetretenen Todes müssen die sicheren Todeszeichen auftreten:

  • Totenstarre (Rigor mortis)
    Sie beginnt etwa 2 Stunden nach dem Tod am Kiefergelenk, geht von den oberen Extremitäten langsam in die unteren Gliedmaßen über. Die vollständig ausgeprägte Starre ist nach 6 bis 8 Stunden erreicht, nach etwa 2 bis 3 Tagen löst sie sich langsam wieder.
  • Totenflecken (Livores)
    Sie treten nach etwa 30 Minuten auf. Es sind Verfärbungen, die durch Ansammlung von Blut in abhängigen Körperpartien entstehen. In den ersten Stunden sind sie noch wegdrückbar, nach ungefähr 24 Stunden nicht mehr.
  • Leichenzersetzung (Autolyse)
    Sie beginnt je nach äußeren Einflüssen (Temperatur, Sauerstoff) etwa nach 2 Tagen mit Fäulnisvenenzeichnung und grüner Bauchdecke.

 

4. Leichengift (Ptomain)zum Inhaltsverzeichnis

"Leichengift" ist eine eher irreführende Bezeichnung für basische, stickstoffhaltige, organische Stoffe, die bei Eiweißfäulnis auftreten. Mit dem Absterben der Zellen besiedeln Bakterien den Leichnam. Diese Bakterien können entweder gefährlich sein, weil sie Krankheiten hervorrufen können, oder Toxine (Gifte) produzieren, die zu Vergiftungen führen können. Für den Umgang mit dem Toten gilt allerdings, dass über Hautkontakt oder über Einatmen keine Infektions- oder Vergiftungsgefahr besteht. Lediglich bei offenen Verletzungen, Injektionen oder oraler Aufnahme ist eine Übertragung möglich.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Begleitung im Sterbeprozess

Einrichtungen der Sterbebegleitung

Rituale und pflegerische Maßnahmen nach dem Tod

Organisatorisches nach dem Tod

Todesbescheinigung

Aufbahrung

Bestattungsformen

 

 

Letzte Aktualisierung am 25.03.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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