Unfallversicherung

1. Das Wichtigste in Kürze

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen ein, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit wiederherzustellen oder den Verletzten bzw. die Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen. Sie hat aber auch vorbeugende Aufgaben.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 7 (SGB VII).

2. Versicherungspflicht

Versicherungspflicht besteht z.B. für folgende Personenkreise:

  • Beschäftigte
  • Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
  • Behinderte Menschen, die in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen tätig sind
  • Landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige
  • Hausgewerbetreibende
  • Kinder in Kindertagesstätten
  • Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen
  • Studenten während der beruflichen Aus- und Fortbildung an Hochschulen
  • Personen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, die selbstständig oder unentgeltlich tätig sind, außer Ärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker
  • Zeugen vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Untersuchungsausschuss oder ähnlichen öffentlichen Stellen
  • Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender, Organspender
  • Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Wahrnehmung der Meldepflicht
  • Personen, die (teil-)stationäre Behandlungen oder Leistungen Medizinischer Rehabilitation von der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten
  • Personen während einer Leistung zur Beruflichen Reha (> Leistungen) durch die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit
  • Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen

Zuständig sind in erster Linie die Unfallversicherungsträger.

3. Leistungen der Unfallversicherung

Informationen zu den wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen unter folgenden Stichworten:

3.1. Medizinische Versorgung

Arznei- und Verbandmittel

Häusliche Krankenpflege

Verletztengeld

Haushaltshilfe

Heilmittel

Hilfsmittel

Krankenhausbehandlung

Zahnbehandlung

Zahnersatz

3.2. Leistungen zur Beruflichen und Sozialen Rehabilitation

Gründungszuschuss

Berufshelfer

Kraftfahrzeughilfe

Pflegegeld Unfallversicherung

Rehabilitation

Reha-Sport und Funktionstraining

Stufenweise Wiedereingliederung

Reisekosten

Wohnungshilfe

Berufliche Reha > Leistungen

Übergangsgeld

3.3. Entschädigungen

Verletztenrente Unfallrente

Elternrente

Sterbegeld Unfallversicherung

Waisen-Beihilfe

Waisenrente

Witwen/Witwer-Beihilfe

Witwen/Witwer-Rente

Geschiedenenrente

4. Wer hilft weiter?

Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung geben:

  • Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030 221 911 002, Mo–Do 8–17 und Fr 8–12 Uhr.
  • Die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" unter Telefon 0800 6050404 (kostenfrei), Mo–Fr 8–18 Uhr.
  • Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) sowie länderspezifisch zuständige Berufsgenossenschaften, z.B. wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Entsendung von Beschäftigten ins Ausland steht: www.dguv.de > Internationales > Deutsche Verbindungsstelle > Ansprechperson und Organisation.

5. Verwandte Links

Zuständigkeit der Versicherungsträger

Arbeitsunfähigkeit

Ergänzende Leistungen zur Reha

Behinderung

 

Rechtsgrundlagen: SGB VII

Letzte Bearbeitung: 05.07.2023

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