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Unfallversicherung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen ein, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit wiederherzustellen oder die Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen. Sie hat aber auch vorbeugende Aufgaben.

Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 7 (SGB VII).

 

2. Versicherungspflichtzum Inhaltsverzeichnis

Versicherungspflicht besteht z.B. für folgende Personenkreise:

  1. Beschäftigte
  2. Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
  3. Behinderte, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte tätig sind
  4. Landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige
  5. Hausgewerbetreibende
  6. Kinder in Kindertagesstätten
  7. Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen
  8. Studenten während der beruflichen Aus- und Fortbildung an Hochschulen
  9. Personen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, die selbstständig oder unentgeltlich tätig sind, mit Ausnahme von Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Apothekern
  10. Zeugen vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Untersuchungsausschuss oder ähnlichen öffentlichen Stellen
  11. Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender, Organspender (Organspende)
  12. Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Wahrnehmung der Meldepflicht
  13. Personen, die (teil-)stationäre Behandlungen oder Leistungen medizinischer Rehabilitation von der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten
  14. Personen während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit
  15. Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI)

 

Zuständig sind in erster Linie die Berufsgenossenschaften.

 

3. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung gibt das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Telefon 01805 676711 (14 Ct./Min.), Mo-Do 8-20 Uhr oder die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" unter Telefon 0800 6050404 (kostenfrei), Mo-Fr 8-18 Uhr.

 

4. Leistungen der Unfallversicherungzum Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen unter folgenden Stichworten:

Arznei- und Verbandmittel

Berufshelfer

Geschiedenenrente

Gründungszuschuss

Häusliche Krankenpflege

Haushaltshilfe

Heilmittel

Hilfsmittel

Kraftfahrzeughilfe

Krankenhausbehandlung

Pflegegeld Unfallversicherung

Rehabilitation

Reha-Sport und Funktionstraining

Reisekosten

Sterbegeld Unfallversicherung

Teilhabe am Arbeitsleben

Übergangsgeld

Verletztengeld

Verletztenrente

Verwandtenrente

Waisen-Beihilfe

Waisen-Rente

Witwen/Witwer-Beihilfe

Witwen/Witwer-Rente

Wohnungshilfe

Zahnbehandlung

 

Gesetzesquelle(n) 

(SGB VII)

 

Letzte Aktualisierung am 20.01.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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