Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Unfallversicherung ist die Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, z.B. für Beschäftigte, Schüler und pflegende Angehörige. Sie finanziert die dann nötige Behandlung, Reha, Pflege und Entschädigung. Während der Reha unterstützten Reha-Manager die Versicherten.
Was ist die gesetzliche Unfallversicherung?
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Leistungen nach einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle) oder einer Berufskrankheit.
Zuständig sind die Unfallversicherungsträger, z.B. die Berufsgenossenschaften (BG). Die Beiträge zahlt meist nicht die versicherte Person selbst, sondern die verantwortliche Person für die versicherte Tätigkeit, also z.B. der Arbeitgeber.
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung
Versicherungspflicht besteht z.B. für folgende Personenkreise:
- Beschäftigte
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Beschäftigte Menschen mit Behinderungen in einer Werkstatt für behinderte Menschen
- Landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige (mit Ausnahmen, z.B. für nicht gewerbsmäßige Imker)
- Hausgewerbetreibende
- Kinder in Kindertagesstätten
- Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen
- Studierende während der beruflichen Aus- und Fortbildung an Hochschulen
- Personen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, die selbstständig oder unentgeltlich tätig sind, außer selbstständige Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Psychotherapeuten, Heilpraktiker und Apotheker
- Zeugen vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Untersuchungsausschuss oder ähnlichen öffentlichen Stellen
- Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender, Organspender
- Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bei Pflichtterminen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter
- Personen, die (teil-)stationäre Behandlungen oder Leistungen Medizinischer Rehabilitation von der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten
- Personen während einer Leistung zur Beruflichen Reha durch die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit
- Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen
Leistungen der Unfallversicherung
Die Unfallversicherung erbringt nach einem Arbeitsunfall (auch Wegeunfälle sind Arbeitsunfälle) oder bei einer Berufskrankheit folgende Leistungen, wenn sie erforderlich sind:
- Krankenbehandlung,
- Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, z.B.
- medizinische Rehabilitation,
- berufliche Rehabilitation (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben),
- Leistungen zur sozialen Teilhabe
- Entschädigungen, z.B. Verletztenrente oder Sterbegeld
- Pflegeleistungen, z.B. Pflegegeld, Näheres unter Pflegegeld Unfallversicherung
Unter Leistungen der Unfallversicherung steht eine Liste mit Links zu Informationen über die wichtigsten Leistungen und Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Reha-Manager und Reha-Koordinatoren
Reha-Manager (auch Berufshelfer oder Reha-Helfer genannt)
- sind nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Reha die zentrale Ansprechperson für die Versicherten.
- steuern und koordinieren Leistungen der Rehabilitation, z.B. Berufliche Reha-Leistungen, Leistungen zur sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen zur Reha wie Reha-Sport und Funktionstraining, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe, Haushaltshilfe oder Reisekosten.
- erstellen einen Reha-Plan.
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) bietet für ihre Versicherten neben den Reha-Managern in allen BG-Kliniken zusätzlich Reha-Koordinatoren als Ansprechpartner vor Ort an, Näheres unter www.bgbau.de > Themen > Versicherungsschutz > Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation > Reha-Koordination.
Wer hilft weiter?
Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung geben:
- Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) unter 030 221 911 002, Mo–Do 8–17 und Fr 8–12 Uhr.
- Die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" unter Telefon 0800 6050404 (kostenfrei), Mo–Fr 8–18 Uhr.
- Die Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland (DVUA) sowie länderspezifisch zuständige Berufsgenossenschaften, z.B. wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Entsendung von Beschäftigten ins Ausland steht: www.dguv.de > Internationales > Deutsche Verbindungsstelle > Ansprechperson und Organisation.
Verwandte Links
Leistungen der Unfallversicherung
Zuständigkeit der Versicherungsträger
Rechtsgrundlagen: SGB VII