Unfallversicherung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die gesetzliche Unfallversicherung tritt im Wesentlichen ein, um nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit die Gesundheit wiederherzustellen oder die Hinterbliebenen finanziell zu entschädigen. Sie hat aber auch vorbeugende Aufgaben.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch Nr. 7 (SGB VII).
2. Versicherungspflicht
Versicherungspflicht besteht z.B. für folgende Personenkreise:
- Beschäftigte
- Lernende während der beruflichen Aus- und Fortbildung
- Behinderte, die in anerkannten Werkstätten für Behinderte tätig sind
- Landwirtschaftliche Unternehmer und deren mitarbeitende Ehegatten und Familienangehörige
- Hausgewerbetreibende
- Kinder in Kindertagesstätten
- Schüler in allgemein- oder berufsbildenden Schulen
- Studenten während der beruflichen Aus- und Fortbildung an Hochschulen
- Personen des Gesundheitswesens und der Wohlfahrtspflege, die selbstständig oder unentgeltlich tätig sind, mit Ausnahme von Ärzten, Psychotherapeuten, Heilpraktikern und Apothekern
- Zeugen vor Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde, Untersuchungsausschuss oder ähnlichen öffentlichen Stellen
- Helfer bei Unglücksfällen, Blutspender, Organspender (Organspende)
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger bei Wahrnehmung der Meldepflicht
- Personen, die (teil-)stationäre Behandlungen oder Leistungen medizinischer Rehabilitation von der Kranken- oder Rentenversicherung erhalten
- Personen während einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben durch die Rentenversicherungsträger oder die Agentur für Arbeit
- Pflegepersonen bei der Pflege eines Pflegebedürftigen im Sinne der Pflegeversicherung (SGB XI)
Zuständig sind in erster Linie die Berufsgenossenschaften.
3. Praxistipp
Auskünfte zur gesetzlichen Unfallversicherung gibt das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales unter Telefon 01805 676711 (14 Ct./Min.), Mo-Do 8-20 Uhr oder die "Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung" unter Telefon 0800 6050404 (kostenfrei), Mo-Fr 8-18 Uhr.
4. Leistungen der Unfallversicherung
Die wichtigsten Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung stehen unter folgenden Stichworten:
Reha-Sport und Funktionstraining
Gesetzesquelle(n)
(SGB VII)
Letzte Aktualisierung am 20.01.2010 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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