Urlaub und Freizeit bei Behinderung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Im Urlaub haben behinderte Menschen und die Angehörigen eine gute Möglichkeit, den Umgang mit ihrer Behinderung in der Öffentlichkeit zu testen. Das gilt für Familien mit einem behinderten Kind genauso wie für erwachsene Behinderte. Auch bei der Freizeitgestaltung ist es wichtig, sich als behinderter Mensch nicht zu verstecken, sondern das eigene Sozialverhalten zu erproben.
2. Urlaubsreisen
Urlaubsreisen für Familien mit einem behinderten Kind, aber auch für behinderte Erwachsene sind möglich und sehr wichtig, sie dienen der Erholung aller Familienmitglieder.
Für Familien mit behinderten Angehörigen ist es allerdings oft nicht einfach, zu reisen und ein behindertengerechtes Quartier zu finden.
- Bei Bedarf können Assistenzen für eine Reise angefordert und mitgenommen werden. Organisiert wird dies meist über Familienentlastende Dienste oder auch Familienunterstützende Dienste bzw. über die Offene Behindertenarbeit.
- Eine Liste von Anbietern von "Urlaubsreisen für Menschen mit geistiger Behinderung" kann bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Raiffeisenstr. 18, 35043 Marburg, Telefon 06421 4910, E-Mail Bundesvereinigung@Lebenshilfe.de,
www.lebenshilfe.de angefordert werden. - Anlaufstellen finden Sie auch bei Adressen von Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen mit dem Suchwort "Behindertenreisen".
3. Freizeit
Wie der Urlaub ist auch die Freizeitgestaltung gerade für Familien mit behindertem Kind sehr wichtig. Auch hier gilt es, keine Rückzugstendenzen aufkommen zu lassen, sondern zu erproben, wie alle Familienmitglieder am besten in der Öffentlichkeit mit der Behinderung umgehen können. Soziales Verhalten kann sich dabei gut entwickeln und weniger gute Strategien können wieder verworfen werden.
Die Möglichkeiten der Freizeitgestaltung sind auch für Menschen mit Behinderung vielfältig, z.B. Behindertensportgruppen, Besuch kultureller Veranstaltungen, Tagesausflüge, Teilnahme an Projekten, etc. aber auch ganz individuelle Freizeitgestaltung mit oder ohne Hilfe durch Assistenzdienste und ambulante Dienste. Menschen ohne geistige Behinderung können ihre Freizeit gewinnbringend mit Angeboten der Jugend- und Erwachsenenbildung gestalten oder sich in Gremien oder die politische Arbeit einbringen.
4. Verwandte Links
Reisen bei Schmerzmitteleinnahme
Ermäßigungen bei Öffentlichen Verkehrsmitteln
Hilfe im Flugverkehr
Krankenversicherungsschutz im Ausland: Auslandsschutz
Reha-Sport und Funktionstraining
Letzte Aktualisierung am 23.04.2012 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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