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Vergünstigungen für Schwerbehinderte durch Merkzeichen

Fragezum Inhaltsverzeichnis

Eine diabeteskranke Sozialhilfeempfängerin kämpft mit einer zunehmenden Sehbehinderung. Sie kann deshalb nicht mehr selbst Auto fahren, hat ihr Fahrzeug verkauft und nutzt jetzt Bus und Straßenbahn.
Ihr Schwerbehindertenausweis ist vor kurzem abgelaufen und sie hat jetzt einen neuen Bescheid vom Versorgungsamt bekommen. Sie hat nun neben dem bisherigen Grad der Behinderung (GdB) von 80 auch noch das Merkzeichen "G" (für gehbehindert) erhalten.
Welche zusätzlichen Vergünstigungen hat sie dadurch?

 

Antwortzum Inhaltsverzeichnis

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "G" im Schwerbehindertenausweis haben die Möglichkeit, öffentliche Verkehrsmittel unentgeltlich zu nutzen. Hierfür müssen sie lediglich ein entsprechendes Beiblatt mit Wertmarke erwerben. Diese kostet für 6 Monate 30,- € bzw. für 12 Monate 60,- €.
Alternativ dazu wäre die Inanspruchnahme einer Kraftfahrzeugsteuerermäßigung möglich, wenn das eigene Fahrzeug noch benutzt werden würde. Es reicht hier auch aus, dass eine andere Person das Auto für die Frau nutzt, sie muss es also nicht selbst fahren können. Es muss aber auf sie angemeldet sein.
Wie bisher kann die Frau auch weiterhin ihre tatsächlichen Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz sowie eine Pauschale von 900,- € für behinderungsbedingte Privatfahrten bei der Einkommenssteuer geltend machen.
Da die Frau Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) bezieht, kann sie mit dem Merkzeichen "G" einen Mehrbedarfszuschlag in Höhe von 17 % des Regelsatzes geltend machen.

 

Letzte Aktualisierung am 17.04.2009   Redakteur/in: Barbara Gresham

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