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Versicherungspflichtgrenzen

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht dem monatlichen Einkommen, bis zu dem jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Es liegt 2012 bei monatlich 4.237,50 € .

 

2. Befreiung von der Versicherungspflichtzum Inhaltsverzeichnis

Arbeitnehmer werden erst dann pflichtversicherungsfrei und können in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850,- € bzw. monatlich 4.237,50 €) überschreitet.

 

Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) versicherungsfrei waren, gilt für 2012 die Versicherungspflichtgrenze von45.900,- € (monatlich 3.750,- €).

 

Zum Bruttoeinkommen zählen neben dem regulären Gehalt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungszulagen, die mit Sicherheit zu erwarten sind.

 

3. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Krankenversicherung

Pflegeversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen

 

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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