Versicherungspflichtgrenzen
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht dem monatlichen Einkommen, bis zu dem jeder Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Es liegt 2012 bei monatlich 4.237,50 € .
2. Befreiung von der Versicherungspflicht
Arbeitnehmer werden erst dann pflichtversicherungsfrei und können in eine private Krankenversicherung wechseln, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen die Versicherungspflichtgrenze (2012: 50.850,- € bzw. monatlich 4.237,50 €) überschreitet.
Für Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden Regelungen wegen des Überschreitens der Versicherungspflichtgrenze (auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt) versicherungsfrei waren, gilt für 2012 die Versicherungspflichtgrenze von45.900,- € (monatlich 3.750,- €).
Zum Bruttoeinkommen zählen neben dem regulären Gehalt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie regelmäßige Leistungszulagen, die mit Sicherheit zu erwarten sind.
3. Verwandte Links
Letzte Aktualisierung am 31.12.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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