Versorgungsamt
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1. Aufgaben
Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welchen Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und welche Merkzeichen ein Schwerbehinderter zugesprochen bekommt. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales", " Landesamt für soziale Dienste" oder "Amt für soziale Angelegenheiten".
2. Wer hilft weiter?
Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfährt man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder unter
www.versorgungsaemter.de.
Gesetzesquelle(n)
(§§ 68 ff. SGB IX)
Letzte Aktualisierung am 01.04.2009 Redakteur/in: Sabine Bayer
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