Versorgungsamt
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1. Aufgaben
Das Versorgungsamt stellt fest, ob eine Behinderung besteht und welchen Grad der Behinderung (GdB) bzw. Grad der Schädigungsfolgen (GdS) und welche Merkzeichen ein Schwerbehinderter zugesprochen bekommt. Es prüft u.a. auch die gesundheitlichen Voraussetzungen für einen Schwerbehindertenausweis und für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen.
Je nach Bundesland werden die Versorgungsämter unterschiedlich bezeichnet oder sind unterschiedlich benannten Behörden zugeordnet, z.B. "Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)", "Landesamt für Soziales und Versorgung" oder "Amt für soziale Angelegenheiten".
2. Wer hilft weiter?
Die Adresse des zuständigen Versorgungsamts erfährt man bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder unter
www.versorgungsaemter.de.
3. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§§ 68 ff. SGB IX)
Letzte Aktualisierung am 28.01.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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