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Vorbeugende Gesundheitshilfe

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Vorbeugende Gesundheitshilfe der Sozialämter ist eine Leistung für nicht krankenversicherte Hilfesuchende. Die Leistungen der Vorbeugenden Gesundheitshilfe entsprechen den Vorsorge- und Rehamaßnahmen der Krankenkasse und dienen der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Vorbeugende Gesundheitshilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Gesundheitshilfe.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

 

3. Umfang der Hilfezum Inhaltsverzeichnis

Zur Vorbeugenden Gesundheitshilfe zählen unter anderem:

  • Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in gleichem Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Erholungskuren, z.B. für Kinder, Jugendliche und alte Menschen sowie für Mütter in geeigneten Müttergenesungsheimen bzw. für Vater-Kind-Kuren unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren).
  • Kosten der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer drohenden Erkrankung oder eines Gesundheitsschadens.
  • Zuzahlung: Auf Antrag übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung zum Klinikaufenthalt. Antrag unbedingt vorher stellen und Genehmigung bei der Kurklinik vorlegen. Wer die Eigenbeteiligung (10,- € pro Tag) aus eigener Tasche bezahlt, erhält sie im Nachhinein nicht zurück.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Gesundheitshilfe

Sozialhilfe

Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 47 SGB XII)

 

Letzte Aktualisierung am 03.05.2011   Redakteur/in: Sabine Bayer

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