Vorbeugende Gesundheitshilfe
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Vorbeugende Gesundheitshilfe der Sozialämter ist eine Leistung für nicht krankenversicherte Hilfesuchende. Die Leistungen der Vorbeugenden Gesundheitshilfe entsprechen den Vorsorge- und Rehamaßnahmen der Krankenkasse und dienen der Verhütung und Früherkennung von Krankheiten. Vorbeugende Gesundheitshilfe zählt im Rahmen der Sozialhilfe zur Gesundheitshilfe.
2. Voraussetzungen
- Der Hilfesuchende erfüllt die Voraussetzungen zur Gesundheitshilfe
und - das Einkommen liegt unterhalb der Einkommensgrenze nach §§ 85 ff. SGB XII. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
3. Umfang der Hilfe
Zur Vorbeugenden Gesundheitshilfe zählen unter anderem:
- Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten in gleichem Umfang und unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Erholungskuren, z.B. für Kinder, Jugendliche und alte Menschen sowie für Mütter in geeigneten Müttergenesungsheimen bzw. für Vater-Kind-Kuren unter den gleichen Voraussetzungen wie in der gesetzlichen Krankenversicherung (Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren).
- Kosten der ärztlichen Untersuchung zur Feststellung einer drohenden Erkrankung oder eines Gesundheitsschadens.
- Zuzahlung: Auf Antrag übernimmt das Sozialamt die Zuzahlung zum Klinikaufenthalt. Antrag unbedingt vorher stellen und Genehmigung bei der Kurklinik vorlegen. Wer die Eigenbeteiligung (10,- € pro Tag) aus eigener Tasche bezahlt, erhält sie im Nachhinein nicht zurück.
4. Wer hilft weiter?
Individuelle Auskünfte erteilt das Sozialamt.
5. Verwandte Links
Vorsorgeleistungen und Vorsorgekuren
Gesetzesquelle(n)
(§ 47 SGB XII)
Letzte Aktualisierung am 03.05.2011 Redakteur/in: Sabine Bayer
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