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Widerspruch

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Widerspruch kann ein Betroffener erheben, wenn er nicht einverstanden ist mit dem Bescheid eines Sozialversicherungsträgers, z.B. Krankenkasse, Rentenversicherungsträger, Berufsgenossenschaft, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt.

 

2. Rechtsmittelbelehrungzum Inhaltsverzeichnis

Üblicherweise enthält jeder Bescheid eine sogenannte Rechtsmittelbelehrung, aus der hervorgeht, in welcher Form (schriftlich oder zur Niederschrift) und bei welcher Behörde (in der Regel handelt es sich dabei um die Behörde, die den Bescheid erlassen hat) der Widerspruch einzulegen ist.

 

3. Fristenzum Inhaltsverzeichnis

Der Widerspruch ist innerhalb einer bestimmten Frist nach Bekanntgabe des Bescheides einzulegen:

  • Frist im Normalfall: 1 Monat
  • Frist bei Wohnsitz im Ausland: 3 Monate
  • Frist bei fehlender oder unrichtiger Rechtsmittelbelehrung: 1 Jahr

Eine Begründung des Widerspruchs ist in der Regel nicht erforderlich, aber zweckmäßig und sinnvoll.

 

4. Widerspruchsbescheidzum Inhaltsverzeichnis

Über den Widerspruch entscheidet zunächst die Ausgangsbehörde. Hält die Ausgangsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, den Widerspruch für begründet, so gibt sie ihm statt, indem sie z.B. den widersprochenen Bescheid aufhebt. Lehnt die Ausgangsbehörde den Widerspruch ab, so legt sie den Widerspruch zur Entscheidung der Widerspruchsbehörde vor, dies ist in der Regel die übergeordnete Behörde. Diese Widerspruchsbehörde erlässt einen Widerspruchsbescheid, indem sie entweder dem Widerspruch stattgibt oder nicht.

Wenn der Betroffene auch mit dem Widerspruchsbescheid nicht einverstanden ist, kann er Klage vor dem Sozialgericht erheben.

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

SoVD und VdK sind Vereine, die ihren Mitgliedern in Rechtsfragen weiterhelfen. Die nächstliegende Vertretung können Sie direkt bei der Bundesgeschäftstelle erfragen oder im Internet finden:

SoVD - Sozialverband Deutschland e.V., Stralauer Str. 63, 10179 Berlin, Telefon 030 726222-0, E-Mail contact@sozialverband.de, externer Linkwww.sovd.de

Sozialverband VdK Deutschland e.V., Wurzerstr. 4a, 53175 Bonn, Telefon 0228 82093-0, E-Mail kontakt@vdk.de, externer Linkwww.vdk.de

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Klage

Gerichtsverfahren

 

 

Letzte Aktualisierung am 25.06.2009   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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