Wohngeld
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1. Das Wichtigste in Kürze
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Dieser Zuschuss wird entweder als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung gewährt. Er ist abhängig von der Zahl der Familienmitglieder, deren Einkommen und der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld steht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Ausländern zu, die in Deutschland leben.
2. Dauer
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt und muss möglichst vor Ablauf der Bezugszeit neu beantragt werden.
3. Nicht Anspruchsberechtigte
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u.a. Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe, und
- Leistungen, bei denen bereits Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt und abgedeckt worden sind.
4. Schwerbehinderte: Besonderer Freibetrag
Bei Schwerbehinderten wird bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgeblichen Jahreseinkommens ein Freibetrag abgezogen:
- 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100
- 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 80 und Pflegebedürftigkeit
- 1.200,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von 50 bis unter 80 und Pflegebedürftigkeit
5. Praxistipps
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet:
- Wohngeld-Tabellen unter
www.bmvbs.de > Bauen und Wohnen > Wohnraumförderung > Wohngeld > Wohngeldtabellen. - Die Broschüre "Wohngeld 2013 - Ratschläge und
Hinweise": Sie kann unter
www.bmvbs.de > Service > Publikationen (Suchwort "Wohngeld") heruntergeladen werden.
6. Wer hilft weiter?
- Der Antrag auf Wohngeld erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle, die auch weitere Auskünfte erteilt. Hier können auch die aktuellen Wohngeldtabellen eingesehen werden. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnorts nennt die zuständige Stelle bzw. das zuständige Amt für Wohngeld.
- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine Info-Hotline für Fragen zum Wohnungs- und Bauwesen, Telefon 030 18300-3060, Mo-Fr 9-12 Uhr,
oder E-Mail buergerinfo@bmvbs.bund.de
oder per Fax 030 18300-1942.
7. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
WoGG
Letzte Aktualisierung am 02.04.2013 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
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