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Wohngeld

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Dieser Zuschuss wird entweder als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung gewährt. Er ist abhängig von der Zahl der Familienmitglieder, deren Einkommen und der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld steht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Ausländern zu, die in Deutschland leben.

 

2. Dauerzum Inhaltsverzeichnis

Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt und muss möglichst vor Ablauf der Bezugszeit neu beantragt werden.

 

3. Nicht Anspruchsberechtigtezum Inhaltsverzeichnis

Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u.a. Empfänger von

 

4. Schwerbehinderte: Besonderer Freibetragzum Inhaltsverzeichnis

Bei Schwerbehinderten wird bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgeblichen Jahreseinkommens ein Freibetrag abgezogen:

  • 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100
  • 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 80 und häuslicher Pflegebedürftigkeit
  • 1.200,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von unter 80 bis 50 und häuslicher Pflegebedürftigkeit

 

5. Praxistippzum Inhaltsverzeichnis

Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet Wohngeld-Tabellen und die Broschüre "Wohngeld 2009 - Ratschläge und Hinweise" an. Diese können unter externer Linkwww.bmvbs.de > A bis Z > W > Wohngeld - Ratschläge, Hinweise und Tabellen heruntergeladen werden.

 

6. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

  • Der Antrag auf Wohngeld erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle, die auch weitere Auskünfte erteilt. Hier können auch die aktuellen Wohngeldtabellen eingesehen werden. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnorts nennt die zuständige Stelle bzw. das zuständige Amt für Wohngeld.
  • Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine Info-Hotline für Fragen zum Wohnungs- und Bauwesen, Telefon 030 183003060, Mo-Fr 9-12 Uhr.

 

7. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Wohnumfeldverbesserung

Unterkunft und Heizung

Mietschulden

Wohnungshilfe

Wohnraumförderung

Wohnen im Alter

Behinderung

 

Gesetzesquelle(n) 

WoGG

 

Letzte Aktualisierung am 21.01.2010   Redakteur/in: Jürgen Wawatschek

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