Wohngeld
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Das Wichtigste in Kürze
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Dieser Zuschuss wird entweder als Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung gewährt. Er ist abhängig von der Zahl der Familienmitglieder, deren Einkommen und der regional unterschiedlichen Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung. Das Wohngeld steht bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Ausländern zu, die in Deutschland leben.
2. Dauer
Das Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate gewährt und muss möglichst vor Ablauf der Bezugszeit neu beantragt werden.
3. Nicht Anspruchsberechtigte
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben u.a. Empfänger von
- Arbeitslosengeld II und Sozialgeld,
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe, und
- Leistungen, bei denen bereits Kosten für Unterkunft und Heizung berücksichtigt und abgedeckt worden sind.
4. Schwerbehinderte: Besonderer Freibetrag
Bei Schwerbehinderten wird bei der Ermittlung des für das Wohngeld maßgeblichen Jahreseinkommens ein Freibetrag abgezogen:
- 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 100
- 1.500,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von mindestens 80 und häuslicher Pflegebedürftigkeit
- 1.200,- € für Schwerbehinderte mit einem GdB von unter 80 bis 50 und häuslicher Pflegebedürftigkeit
5. Praxistipp
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet Wohngeld-Tabellen und die Broschüre "Wohngeld 2009 - Ratschläge und Hinweise" an. Diese können unter
www.bmvbs.de > A bis Z > W > Wohngeld - Ratschläge, Hinweise und Tabellen heruntergeladen werden.
6. Wer hilft weiter?
- Der Antrag auf Wohngeld erfolgt bei der örtlichen Wohngeldstelle, die auch weitere Auskünfte erteilt. Hier können auch die aktuellen Wohngeldtabellen eingesehen werden. Die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Wohnorts nennt die zuständige Stelle bzw. das zuständige Amt für Wohngeld.
- Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bietet eine Info-Hotline für Fragen zum Wohnungs- und Bauwesen, Telefon 030 183003060, Mo-Fr 9-12 Uhr.
7. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
WoGG
Letzte Aktualisierung am 21.01.2010 Redakteur/in: Jürgen Wawatschek
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)














