Wohnumfeldverbesserung
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1. Das Wichtigste in Kürze
Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung bezuschussen, die die Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Aufnahme in ein Heim verhindern oder hinauszögern. Der Zuschuss beträgt maximal 2557,- €. Der Pflegebedürftige zahlt mindestens 10 % der Kosten selbst.
2. Voraussetzungen
Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder dass eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.
Die Wohnumfeldverbesserung zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse.
Es muss sich um Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen handeln oder um Maßnahmen in dem Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen ist und gepflegt werden soll. Es werden alle baulichen Veränderungen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessern, zusammen als "eine (= 1) Maßnahme" betrachtet. Ändert sich die Pflegesituation, können weitere Maßnahmen beantragt werden.
2.1. Begutachtung
Manchmal schaltet die Pflegekasse den MDK zur Begutachtung der häuslichen Pflegesituation ein. Dieser stellt vor Ort fest, ob entsprechende Mängel für die Pflegesituation und Sicherheitsrisiken vorliegen und ob die Wohnraumanpassung einen Umzug in ein Heim verhindern hilft.
2.2. Beispiele bezuschussungsfähiger Maßnahmen
Einbau einer Dusche, Einbau und Anbringung von Treppenliften, Türverbreiterungen, Installation von Wasseranschlüssen, Ein- und Umbau von Mobiliar entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Pflegesituation.
Zu den Kosten zählen auch statische Gutachten, Antragsgebühren, Kosten der Bauüberwachung, nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall von am Bau mithelfenden Angehörigen und Bekannten.
3. Höhe
Die Pflegekasse leistet maximal 2.557,- € Zuschuss je Maßnahme.
3.1. Selbstbeteiligung/Eigenanteil
Der Pflegebedürftige leistet einen Eigenanteil von
- 10 % der Kosten der Maßnahme,
- höchstens jedoch 50 % seiner monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
4. Praxistipps
- Eingliederungshilfe: Reichen die Leistungen der Wohnumfeldverbesserungen für die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht aus, können Leistungen auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte über das örtliche Sozialamt beantragt werden. Dabei darf allerdings die allgemeine Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschritten werden. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
- Antrag: Bevor der Versicherte eine Wohnumfeldanpassung durchführen lässt, die von der Pflegekasse finanziert werden soll, ist ein Antrag zu stellen. Es kann sein, dass die Pflegekasse mehrere Kostenvoranschläge verlangt, bis sie die Maßnahme genehmigt. Wenn eine Wohnumfeldverbesserung durchgeführt wird und der Versicherte danach mit der Rechnung zur Pflegekasse geht, wird kein Zuschuss gewährt.
5. Wer hilft weiter?
Viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstellen. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen, um gemeinsam zu sehen, welche Veränderung sinnvoll und durchführbar ist.
6. Verwandte Links
Gesetzesquelle(n)
(§ 40 Abs. 4 SGB XI)
Letzte Aktualisierung am 03.12.2010 Redakteur/in: Sabine Bayer
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