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Wohnumfeldverbesserung

 

1. Das Wichtigste in Kürzezum Inhaltsverzeichnis

Die Pflegekasse kann unter bestimmten Voraussetzungen Umbauten und Ergänzungen in der Wohnung bezuschussen, die die Pflege erleichtern, eine selbstständigere Lebensführung ermöglichen oder die Aufnahme in ein Heim verhindern oder hinauszögern. Der Zuschuss beträgt maximal 2.557,- € für Einzelpersonen, 10.228,- € für Wohngemeinschaften.

 

2. Voraussetzungenzum Inhaltsverzeichnis

Voraussetzung für die Gewährung eines Zuschusses ist, dass die vorgesehenen Maßnahmen die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern oder dass eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt, also die Abhängigkeit von der Pflegekraft verringert wird.

 

Die Wohnumfeldverbesserung zählt zu den Pflegehilfsmitteln. Prinzipiell müssen die Vorversicherungszeit erfüllt, die Pflegebedürftigkeit festgestellt und die Maßnahmen bei der Pflegekasse beantragt werden. Seit 1.1.2013 haben auch Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf (sogenannte Pflegestufe "0") Anspruch auf Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung.

 

Die Entscheidung, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes gewährt wird, liegt im Ermessen der Pflegekasse.

 

Es muss sich um Maßnahmen in der Wohnung des Pflegebedürftigen handeln oder um Maßnahmen in dem Haushalt, in dem der Pflegebedürftige aufgenommen ist und gepflegt werden soll. Es werden alle baulichen Veränderungen, die das Wohnumfeld des Pflegebedürftigen verbessern, zusammen als "eine (= 1) Maßnahme" betrachtet. Ändert sich die Pflegesituation, können weitere Maßnahmen beantragt werden.

 

2.1. Begutachtung

Manchmal schaltet die Pflegekasse den MDK zur Begutachtung der häuslichen Pflegesituation ein. Dieser stellt vor Ort fest, ob entsprechende Mängel für die Pflegesituation und Sicherheitsrisiken vorliegen und ob die Wohnraumanpassung einen Umzug in ein Heim verhindern hilft.

 

2.2. Beispiele bezuschussungsfähiger Maßnahmen

Einbau einer Dusche, Einbau und Anbringung von Treppenliften, Türverbreiterungen, Installation von Wasseranschlüssen, Ein- und Umbau von Mobiliar entsprechend den individuellen Bedürfnissen der Pflegesituation.

Zu den Kosten zählen auch statische Gutachten, Antragsgebühren, Kosten der Bauüberwachung, nachgewiesene Fahrtkosten und Verdienstausfall von am Bau mithelfenden Angehörigen und Bekannten.

 

3. Höhezum Inhaltsverzeichnis

Die Pflegekasse leistet maximal 2.557,- € Zuschuss je Maßnahme. Zum 1.1.2013 ist der frühere Eigenanteil von 10 % entfallen.

 

Leben mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen seit 1.1.2013 die Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes 2.557,- € je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme ist auf 10.228,- € begrenzt. Bei mehr als 4 Pflegebedürftigen werden die 10.228,- € anteilig auf die Versicherungsträger der Pflegebedürftigen aufgeteilt.

 

4. Praxistippszum Inhaltsverzeichnis

  • Eingliederungshilfe: Reichen die Leistungen der Wohnumfeldverbesserungen für die notwendigen Umbaumaßnahmen nicht aus, können Leistungen auch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte über das örtliche Sozialamt beantragt werden. Dabei darf allerdings die allgemeine Einkommensgrenze nach § 85 SGB XII nicht überschritten werden. Näheres unter Einsatz von Einkommen und Vermögen.
  • Antrag: Bevor der Versicherte eine Wohnumfeldanpassung durchführen lässt, die von der Pflegekasse finanziert werden soll, ist ein Antrag zu stellen. Es kann sein, dass die Pflegekasse mehrere Kostenvoranschläge verlangt, bis sie die Maßnahme genehmigt. Wenn eine Wohnumfeldverbesserung durchgeführt wird, und der Versicherte erst danach mit der Rechnung zur Pflegekasse geht, wird kein Zuschuss gewährt.
  • Die KfW-Bankengruppe fördert mit dem Programm Nummer 159 "Altersgerecht Umbauen" alle Baumaßnahmen, die Barriereren reduzieren und eine angenehme Wohnqualität gewährleisten, sowie den Kauf soeben umgebauter Immobilien. Eigentümer, Vermieter oder - mit Zustimmung des Vermieters - auch Mieter erhalten auf Antrag einen zinsgünstigen Kredit von maximal 50.000,- Euro pro Wohneinheit. Eine förderfähige Maßnahme kann zu 100 % kreditfinanziert sein. Der Zinssatz beträgt ab 1 % effektiv pro Jahr, Laufzeit bis zu 30 Jahren (endfällig bis zu 8 Jahre), Zinsbindung 5 oder 10 Jahre.
    Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Umbaumaßnahme beginnt oder der Kauf erfolgt.
    Die Umbauten müssen von Baufachhandwerkern ausgeführt werden, die dafür verantwortlich sind, dass alles, was gefördert wird, der Barrierefrei-Norm DIN 18040-2 entspricht.
  • Wer eine altersgerechte Immobilie erwirbt, kann den obigen Barrierefrei-Kredit auch mit zwei KfW-Wohneigentumsprogrammen für selbstgenutzte Wohnungen kombinieren: Programmnummer 124 Wohneigentümergemeinschaften oder Programmnummer 134 Genossenschaftsanteile (jeweils bis zu 50.000,- €, Zins ab 2,17 %).

 

5. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Viele Städte und Gemeinden haben Beratungsstellen für Wohnraumanpassung und barrierefreies Wohnen. Meistens sind diese Stellen der Behinderten- oder Seniorenberatung angeschlossen oder laufen unter dem Begriff Wohnberatungsstellen. In manchen Fällen kommen die Berater auch in die Wohnung des Pflegebedürftigen, um gemeinsam zu sehen, welche Veränderung sinnvoll und durchführbar ist.

 

6. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Wohngeld

Unterkunft und Heizung

Wohnungshilfe

Wohnraumförderung

Wohnen im Alter

 

Gesetzesquelle(n) 

(§ 40 Abs. 4 SGB XI)

 

Letzte Aktualisierung am 31.12.2012   Redakteur/in: Sabine Bayer

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