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Zuzahlungen Pflegeversicherung

 

1. Grundsätzlicheszum Inhaltsverzeichnis

Versicherte ab 18 müssen zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung Zuzahlungen leisten.

 

2. Technische Hilfsmittelzum Inhaltsverzeichnis

(§ 40 SGB XI)

Zuzahlung 10 %, maximal 25,- € je Hilfsmittel

 

3. Zuzahlungsbefreiungzum Inhaltsverzeichnis

Die Pflegekasse kann Personen bei Erreichen der Belastungsgrenze ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Die Ermittlung der Belastungsgrenze erfolgt nach den Regelungen der Krankenversicherung, Details unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.

 

4. Wer hilft weiter?zum Inhaltsverzeichnis

Pflegekassen

 

5. Verwandte Linkszum Inhaltsverzeichnis

Pflege Pflegeversicherung

Pflege Sozialhilfe

Zuzahlungen Krankenversicherung

Zuzahlungen Rentenversicherung

 

 

Letzte Aktualisierung am 24.06.2009   Redakteur/in: Sandra Kolb

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