Zuzahlungen Pflegeversicherung
Inhaltsverzeichnis [Verbergen]
1. Grundsätzliches
Versicherte ab 18 müssen zu bestimmten Leistungen der Pflegeversicherung Zuzahlungen leisten.
2. Technische Hilfsmittel
(§ 40 SGB XI)
Zuzahlung 10 %, maximal 25,- € je Hilfsmittel
3. Zuzahlungsbefreiung
Die Pflegekasse kann Personen bei Erreichen der Belastungsgrenze ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien. Die Ermittlung der Belastungsgrenze erfolgt nach den Regelungen der Krankenversicherung, Details unter Zuzahlungsbefreiung Krankenversicherung.
4. Wer hilft weiter?
5. Verwandte Links
Zuzahlungen Krankenversicherung
Zuzahlungen Rentenversicherung
Letzte Aktualisierung am 24.06.2009 Redakteur/in: Sandra Kolb
Bewerten Sie die obigen Informationen (Schulnoten-System)












