Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen

1. Das Wichtigste in Kürze

Als Alternative zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) können sog. andere Leistungsanbieter Menschen mit Behinderungen beschäftigen. Für diese anderen Leistungsanbieter gelten weniger strenge Anforderungen als für WfbM. Weitere Alternativen für Menschen mit Behinderungen sind die Tätigkeit in einem Inklusionsbetrieb oder einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit Hilfe der unterstützten Beschäftigung oder des Budgets für Arbeit bzw. Budget für Ausbildung. Das sind Zuschüsse an Betriebe bzw. Unterstützung der Menschen mit Behinderung während der Arbeit, die das Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen.

2. Andere Leistungserbringer

Der sog. "andere Leistungsanbieter" wurde zum 1.1.2018 gesetzlich neu eingeführt. Er wurde als Alternative zur Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) geschaffen, um Menschen mit Behinderungen Alternativen und damit Wahlmöglichkeiten bei der Beschäftigungssuche zu bieten. Die Voraussetzungen, um bei einem anderen Leistungsanbieter beschäftigt werden zu können, sind dieselben wie in einer WfbM, Näheres unter Werkstatt für behinderte Menschen.

Generell können alle Firmen oder Träger sog. andere Leistungsanbieter werden, wenn sie die fachlichen Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen sind dieselben wie für WfbM, mit folgenden Erleichterungen:

  • keine förmliche Anerkennung nötig
  • geringere Anforderungen an die räumliche und sächliche Ausstattung
  • keine Mindestzahl an Plätzen nötig
  • keine Aufnahmeverpflichtung gegenüber Menschen mit Behinderungen
  • nicht alle Leistungen einer WfbM müssen angeboten werden
  • eine Vertretung (ähnlich dem Werkstattrat) wird ab 5 Wahlberechtigten gewählt
  • eine Frauenbeauftragte wird ab 5 wahlberechtigten Frauen gewählt

Es gilt zudem ein uneingeschränktes Rückkehrrecht, sodass ein Mensch mit Behinderung in eine WfbM zurückkehren kann, wenn er z.B. gekündigt wird oder sich überfordert fühlt.

3. Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit

Für die Beschäftigung in alternativen Betrieben auf dem freien Arbeitsmarkt und in Inklusionsbetrieben gibt es 2 Formen der Hilfe:

Das sog. Budget für Ausbildung umfasst

  • Zuschüsse an den Betrieb in Höhe der Ausbildungsvergütung und Sozialversicherungskosten
    und
  • die Kosten für Anleitung und Begleitung des Menschen mit Behinderung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule.

Das Budget für Ausbildung ist eine Alternative für den Eingangsbereich und/oder den Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen.

Das sog. Budget für Arbeit umfasst

  • einen Lohnkostenzuschuss an den Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt oder den Inklusionsbetrieb, der einen Menschen mit Behinderung sozialversicherungspflichtig beschäftigt, und
  • Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz, z.B. in Form von Jobcoaching.
    Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz ist eine pädagogische Hilfe, keine Arbeitsassistenz. Näheres zur Abgrenzung unter Behinderung > Hilfen am Arbeitsplatz.

Voraussetzung ist immer, dass die Menschen mit Behinderung Anspruch auf Beschäftigung in einer WfbM hätten. Näheres unter Budget für Ausbildung und Budget für Arbeit.

4. Inklusionsbetriebe

Ein Inklusionsbetrieb ist ein Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, in dem Menschen mit und ohne Behinderungen zusammenarbeiten. Der Anteil an schwerbehinderten Beschäftigten beträgt mindestens 30 % bis in der Regel höchstens 50 %. Näheres unter Inklusionsbetriebe.

5. Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung umfasst

  • betriebliche Qualifizierung zu Beginn einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt
    und
  • danach bei Bedarf Berufsbegleitung zur Stabilisierung und Krisenintervention.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bietet dazu eine Broschüre zum Download unter www.bmas.de > Suchbegriff: "A389".

Näheres unter Unterstützte Beschäftigung.

6. Wer hilft weiter?

Die unabhängige Teilhabeberatung oder der zuständige Rehabilitationsträger, z.B. die Agentur für Arbeit.

7. Verwandte Links

Werkstätten für behinderte Menschen WfbM

Budget für Arbeit

Budget für Ausbildung

Unterstützte Beschäftigung

Inklusionsbetriebe

Berufliche Reha > Leistungen

Berufliche Reha > Rahmenbedingungen

Arbeitsassistenz

Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischen Behinderungen

Sozialversicherung bei beruflicher Reha und WfbM

Beschäftigungssicherungszuschuss Minderleistungsausgleich

Leistungen für Menschen mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 20.01.2023

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