Altersrente für Frauen

1. Das Wichtigste in Kürze

Bis 2016 konnten Frauen, die vor 1952 geboren sind, früher in Rente gehen.

Zum 1.1.2016 ist diese Möglichkeit, mit Hilfe der Altersrente für Frauen früher in Rente zu gehen, ausgelaufen.

2. Grundrente

Wer langjährig gearbeitet, Kinder erzogen und/oder Angehörige gepflegt hat, kann unter Umständen Anspruch auf einen Zuschlag zur eigenen Rente haben. Näheres dazu unter Grundrente.

3. Hinzuverdienst unbegrenzt

Seit 1.1.2023 darf bei dieser Rentenform unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass die Rente gekürzt wird.

4. Wer hilft weiter?

Auskünfte geben die Rentenversicherungsträger. Bei allen Fragen zum Thema Rente hilft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales 030 221911001, Mo–Do 8–17 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

5. Verwandte Links

Rente

Rente > Kindererziehungszeiten

Regelaltersrente

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

 

Rechtsgrundlagen: § 237a SGB VI

Letzte Bearbeitung: 20.06.2023

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