Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

1. Das Wichtigste in Kürze

Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erhält dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch während einer Weiterbildung. Dann verlängert sich die Anspruchsdauer. Alle anderen Regelungen zum Arbeitslosengeld bleiben unverändert.

2. Voraussetzungen

Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung:

  • Anspruch auf Arbeitslosengeld
  • Förderung der Bildungsmaßnahme durch die Agentur für Arbeit
    oder
  • wenn keine Förderung möglich ist, im Einzelfall auch bei:
    • vorheriger Zustimmung der Agentur für Arbeit zur ausgewählten Bildungsmaßnahme
      und
    • der Bereitschaft, die Maßnahme zu beenden, wenn eine Beschäftigung aufgenommen werden kann,
      und
    • einer Vereinbarung mit dem Bildungsträger, dass ein Abbruch der Maßnahme jederzeit möglich ist.

3. Dauer

Während der Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds für je 2 Tage, an denen Arbeitslosengeld gezahlt wird, um nur je einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).

Die Anspruchsdauer mindert sich nicht, wenn

  • bereits zu Beginn der Weiterbildung die restliche Anspruchsdauer nur noch 30 Tage oder weniger beträgt.
  • während der Weiterbildung die verbleibende Anspruchsdauer auf 30 Tage gesunken ist.

Diese Regelungen führen dazu, dass während der gesamten Weiterbildung Arbeitslosengeld bezogen werden kann und nach der Weiterbildung noch ein Anspruch von 30 Tagen bzw. der Restanspruch zu Beginn der Weiterbildung besteht (§ 148 Abs. 2 S. 3 SGB III).

4. Wer hilft weiter?

Die örtliche Agentur für Arbeit.

5. Verwandte Links

Arbeitslosengeld

Berufliche Reha > Leistungen

 

Gesetzesquellen: §§ 139 Abs. 3, 144 SGB III

Letzte Bearbeitung: 18.02.2021

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