Wer Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, erhält dieses unter bestimmten Voraussetzungen auch während einer Weiterbildung. Dann verlängert sich die Anspruchsdauer. Alle anderen Regelungen zum Arbeitslosengeld bleiben unverändert.
Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung:
Während der Weiterbildung mindert sich die Anspruchsdauer des Arbeitslosengelds für je 2 Tage, an denen Arbeitslosengeld gezahlt wird, um nur je einen Tag (§ 148 Abs. 1 Nr. 7 SGB III).
Die Anspruchsdauer mindert sich nicht, wenn
Diese Regelungen führen dazu, dass während der gesamten Weiterbildung Arbeitslosengeld bezogen werden kann und nach der Weiterbildung noch ein Anspruch von 30 Tagen bzw. der Restanspruch zu Beginn der Weiterbildung besteht (§ 148 Abs. 2 S. 3 SGB III).
Die örtliche Agentur für Arbeit.
Gesetzesquellen: §§ 139 Abs. 3, 144 SGB III