Behinderung > Ausbildung und Studium

1. Das Wichtigste in Kürze

Eine berufliche Ausbildung bzw. ein Studium von Menschen mit Behinderungen kann auf verschiedenen Wegen gefördert bzw. ermöglicht werden. Vorbereitende Maßnahmen, spezielle Ausbildungen, Eingliederungshilfe während einer Ausbildung oder einem Studium und Nachteilsausgleiche sind Möglichkeiten.

2. Berufsausbildung

Es gibt verschiedene Unterstützungsangebote, die eine Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen erleichtern sollen:

  • Um eine geeignete Ausbildung zu finden, können Leistungen zur Eignungsabklärung und Arbeitserprobung gewährt werden.
  • Wenn eine Berufsausbildung noch nicht möglich ist, können berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen in Anspruch genommen werden.
  • Wenn eine betriebliche Ausbildung aufgrund der Behinderungen nicht in Frage kommt, kann eine Ausbildung in einem Berufsbildungs- oder Berufsförderungswerk gemacht werden.
  • Zudem kann eine Berufsausbildung im Rahmen besonderer Regelungen für die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen gefördert und nötige Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Weitere Informationen siehe auch Budget für Ausbildung.
  • Auszubildende mit Behinderungen stehen – ebenso wie angestellt Beschäftigte mit Behinderungen – unter einem besonderen Kündigungsschutz, siehe Behinderung > Berufsleben.
  • Bei einer schulischen Ausbildung und während des schulischen Teils einer dualen Ausbildung gibt es ein Recht auf Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung, z.B. in Form von Hilfsmitteln und Schulassistenz. Näheres unter Schulbegleitung.

2.1. Praxistipp

Weitere Informationen und hilfreiche Links zum Thema Ausbildung mit Behinderung bietet der Aktion Mensch e.V. unter www.familienratgeber.de > Lebensbereiche > Ausbildung und Arbeit.

2.2. Wer hilft weiter?

3. Studieren mit Behinderung

Menschen dürfen aufgrund von Behinderungen nicht vom Studium an der Hochschule ihrer Wahl ausgeschlossen werden. Deshalb müssen die Hochschulen dafür sorgen, dass Studierende mit Behinderungen oder chronisch kranke Studierende die Angebote der Hochschule möglichst ohne fremde Hilfe in Anspruch nehmen können.

Zudem ist ihnen durch Nachteilsausgleiche ein Studium zu ermöglichen, z.B. indem sie längere Abgabefristen erhalten oder ihre Prüfungen mündlich anstatt schriftlich ablegen können. Auch technische Hilfsmittel (z.B. PC mit Sprachausgabe) oder eine persönliche Assistenz können Menschen mit Behinderungen das Studium erleichtern. Diese und weitere Unterstützungsangebote können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Eingliederungshilfe finanziert werden.

3.1. Praxistipp

Die Broschüre "Studieren mit Behinderung" der Studierendenplattform fernstudieren.de kann unter www.fernstudieren.de/im-studium/studieren-mit-behinderung kostenlos heruntergeladen werden.

3.2. Wer hilft weiter?

4. Weiterbildung

Durch die Einführung der "Leistungen zur Teilhabe an Bildung" im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) werden auch schulische und hochschulische berufliche Weiterbildungen durch unterstützende Leistungen gefördert (z.B. Masterstudiengänge). Diese Leistungen zur Teilhabe an Bildung sind Teil der Eingliederungshilfe. Nicht die Weiterbildung selbst oder der Lebensunterhalt wird finanziert, sondern Leistungen, welche die Teilnahme an der Weiterbildung möglich machen (z.B. Hilfsmittel und Assistenz)

Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung ist in diesem Zusammenhang auch für eine Promotion bzw. Habilitation möglich, wenn das für den angestrebten Beruf (z.B. eine Professur) nötig ist.

Unter folgenden 3 Voraussetzungen wird Eingliederungshilfe zur Teilhabe an Bildung auch für eine Weiterbildung geleistet:

  • Die Weiterbildung schließt an die Ausbildung oder das Studium an, oder wird wegen der Behinderung oder aus sonstigen gewichtigen Gründen, die von der Person, die sich weiterbilden will nicht beeinflusst werden, erst später begonnen.
  • Sie führt in dieselbe fachliche Richtung weiter oder ist ein Masterstudium, das einen Bachelor interdisziplinär ergänzt.
  • Sie ermöglicht das angestrebte Berufsziel.

4.1. Praxistipp

Wenn die Hilfen für Ihre Weiterbildung nicht über die Teilhabe zur Bildung finanziert werden kann, ist dennoch Eingliederungshilfe möglich. Denn insbesondere Assistenzleistungen und Hilfsmittel stehen Menschen mit Behinderungen zur sozialen Teilhabe grundsätzlich immer zu, wenn sie für eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft nötig sind. Sie können z.B. eine Freizeitassistenz zur sozialen Teilhabe auch während einer Weiterbildung in Ihrer Freizeit nutzen, z.B. bei einem interessanten Kurs einer Volkshochschule.

5. Verwandte Links

Behinderung

BAföG

Teilhabe an Bildung

Behinderung > Schule

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen

Letzte Bearbeitung: 01.03.2024

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