Brustkrebs > Arbeit

1. Das Wichtigste in Kürze

Nach der Diagnose Brustkrebs ist eine Krankschreibung üblich. Oft ist es möglich, nach der Behandlung wieder an den alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Bei Bedarf kann dabei Unterstützung beantragt werden. Sollte die bisherige Tätigkeit nicht mehr möglich sein, kann eine Umschulung helfen: Hier gibt es verschiedene sozialrechtliche Hilfen.

2. Finanzielle Hilfen bei Arbeitsunfähigkeit

Die Diagnose Brustkrebs und die Behandlung ziehen in der Regel eine längere Arbeitsunfähigkeit nach sich. Allgemeine Informationen dazu finden Sie unter:

2.1. Praxistipp

Die Deutsche Krebshilfe unterstützt Krebspatienten, die aufgrund ihrer Erkrankung in einer finanziellen Notlage sind, mit einem Härtefonds. Nähere Informationen dazu unter www.krebshilfe.de > Helfen > Rat & Hilfe > Finanzielle Hilfe - unser Härtefonds.

3. Arbeitsplatz

Um wieder zum alten Arbeitsplatz zurückkehren zu können, zur Umstellung auf einen anderen Arbeitsplatz oder zur Umschulung auf eine andere Tätigkeit gibt es von verschiedenen Kostenträgern verschiedene Hilfen.

3.1. Stufenweise Wiedereingliederung

Die Stufenweise Wiedereingliederung ist eine Maßnahme der medizinischen Reha zum schrittweisen Wiedereinstieg am alten Arbeitsplatz. Meistens ist die Kranken- oder Rentenversicherung zuständig.

3.2. Hilfen am Arbeitsplatz

Für manche Frauen sind Veränderungen am Arbeitsplatz notwendig. So kommen z.B. innerbetriebliche Versetzung oder eine Umschulung in Betracht. Weitere Hilfen der beruflichen Reha können z.B. Eignungsabklärung und Arbeitserprobung, Arbeitsvermittlung oder Kraftfahrzeughilfe sein, Näheres unter Berufliche Reha > Leistungen. Träger sind meist die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherungsträger oder die Berufsgenossenschaft.

3.3. Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation

Leistungen wie z.B. Haushaltshilfe, Übernahme der Kinderbetreuungskosten oder Übergangsgeld können vom zuständigen Reha-Träger neben den Leistungen der medizinischen und der beruflichen Reha gewährt werden, Näheres unter Ergänzende Leistungen zur Rehabilitation.

3.4. Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung

Bei einer beruflichen Weiterbildung und Bezug von Arbeitslosengeld kann bei der Agentur für Arbeit eine Förderung in Höhe des Arbeitslosengelds beantragt werden, Näheres unter Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung.

3.5. Reha-Beratung

Sozialarbeiter in (Reha-)Kliniken informieren über die Möglichkeiten der beruflichen Wiedereingliederung. Am Heimatort sind die Berater des zuständigen Rentenversicherungsträgers, die Reha-Berater der Agentur für Arbeit und das Integrationsamt für diese Beratung zuständig.

3.6. Praxistipp

Eine Krebserkrankung ist ein Einschnitt im Leben. Sie kann grundlegende Einstellungen zum Sinn des Lebens, zu Zielen und Prioritäten verändern. Was den Arbeitsplatz anbelangt, sollten Patientinnen jedoch keinesfalls vorzeitig kündigen, sondern sich zuerst von den genannten Stellen ausführlich beraten lassen.

4. Besondere Hilfen

Wenn die Erkrankung so schwer ist, dass eine Behinderung bzw. eine Schwerbehinderung besteht, gibt es verschiedene Schutz-, Hilfs- und Fördermöglichkeiten. Einen Überblick mit konkreten Links finden Sie unter Behinderung > Berufsleben.

5. Verwandte Links

Ratgeber Brustkrebs

Brustkrebs

Brustkrebs > Allgemeines

Brustkrebs > Finanzielle Hilfen

Brustkrebs > Medizinische Rehabilitation

Brustkrebs > Rente

Brustkrebs > Schwerbehinderung

Letzte Bearbeitung: 26.10.2022

{}Brustkrebs > Arbeit{/}{}Brustkrebs{/}