Elektronische Gesundheitskarte

1. Das Wichtigste in Kürze

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) gilt als Versicherungsnachweis der gesetzlichen Krankenversicherung und muss beim Arztbesuch oder im Krankenhaus vorgelegt werden. Sie dient gleichzeitig als Europäische Krankenversicherungskarte. Auf der eGK sind die Stammdaten der Versicherten wie Name, Geburtsdatum und Adresse gespeichert. Auf freiwilliger Basis können weitere Gesundheitsdaten wie Allergien, Notfallkontakte und Medikamentenpläne auf der eGK hinterlegt werden.

2. Allgemeines

Durch das Vorzeigen der elektronischen Gesundheitskarte kommt ein Behandlungsvertrag zustande, der die Rechte und Pflichten von Arzt und Patient regelt. Näheres unter Patientenrechte.

Legt der Versicherte die elektronische Gesundheitskarte beim Arztbesuch nicht vor, kann er das innerhalb von 10 Tagen nachholen. Nach Ablauf der Frist stellt der Arzt eine private Rechnung. Die Kosten werden dann vom Arzt rückerstattet, wenn die Gesundheitskarte bis zum Quartalsende vorliegt. Diese Fristen gelten nicht bei einem Notfall.

3. Gespeicherte Daten des Versicherten

Die elektronische Gesundheitskarte enthält auf ihrem Chip die Stammdaten des Versicherten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, weitere Daten zu speichern.

3.1. Stammdaten

Folgende Stammdaten sind auf jeder elektronischen Gesundheitskarte gespeichert (§ 291 Abs. 2 SGB V i.V.m. § 291a Abs. 2 SGB V):

  • Name und Vorname
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Anschrift
  • Krankenversichertennummer
  • Versichertenstatus, z.B. Mitglied, familienversichert oder in Rente
  • Krankenkasse
  • Zuzahlungsstatus (geplant)
  • Tag des Beginns des Versicherungsschutzes
  • bei befristeter Gültigkeit der Karte: Datum des Fristablaufs

3.2. Freiwillige Gesundheitsdaten

Auf dem Chip der elektronischen Gesundheitskarte können auch folgende Gesundheitsdaten hinterlegt werden:

Die Nutzung dieser Anwendung ist freiwillig und erfordert die ausdrückliche Zustimmung des Versicherten sowie die Zusendung einer persönlichen Identifikationsnummer (Pin) durch die Krankenkasse, d.h.: Versicherte können, aber sie müssen diese Daten nicht hinterlegen.

Diese freiwillig hinterlegten Gesundheitsdaten werden so verschlüsselt, dass nur berechtigte Personen mit einem elektronischen Heilberufsausweis, z.B. Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Hebammen oder Apotheker, auf diese Daten zugreifen können.

4. Elektronische Elemente der Gesundheitskarte

Je nach Alter der Gesundheitskarte enthält die Gesundheitskarte verschiedene elektronische Elemente. Die Nutzungsmöglichkeiten und Details verändern sich derzeit stark.

4.1. Chip

Auf dem rechteckigen Chip sind die oben genannten Gesundheitsdaten gespeichert. Sie können von Arztpraxen mit einem entsprechenden Lesegerät ausgelesen werden.

4.2. NFC-Schnittstelle

Elektronische Gesundheitskarten, die seit 2020 ausgegeben werden, enthalten eine NFC-Schnittstelle, das heißt: Sie ermöglichen auf kurze Distanz eine kontaktlose Datenkommunikation wie beim kontaktlosen Bezahlen im Supermarkt.

Eine NFC-fähige Karte ist erkennbar am NFC-Bild (Punkt mit Viertelkreisen) oben auf der Gesundheitskarte und der 6-stelligen Card Access Number (CAN) unter dem schwarz-rot-goldenen Strich der Gesundheitskarte. Die NFC-fähige Gesundheitskarte muss bei der Krankenkasse bestellt werden. Sie unterstützt (z.T. erst künftig) Funktionen wie das E-Rezept oder den E-Medikamentenplan.

4.3. Pin für die elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Gesundheitskarte ermöglicht auch den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA), falls Versicherte eine solche anlegen möchten (freiwillig). Dafür ist ein Pin erforderlich. Weitere Informationen zu den Funktionen und der Anwendung unter elektronische Patientenakte.

5. Lichtbild

Für Jugendliche ab dem 16. Geburtstag und Erwachsene ist ein Lichtbild auf der elektronischen Gesundheitskarte verpflichtend. Es soll dazu beitragen, Missbrauch zu verhindern.

Ausnahmen gelten für Versicherte, die bei der Erstellung des Lichtbildes nicht mitwirken können, z.B. bettlägerige pflegebedürftige Patienten.

6. Europäische Krankenversicherungskarte

Die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte dient als europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) in allen EU/EWR-Staaten sowie in Staaten, mit denen Deutschland ein sog. Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, Näheres unter Auslandsschutz.

7. Praxistipps

  • Ausführliche Informationen zur elektronischen Gesundheitskarte finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit unter www.bundesgesundheitsministerium.de > Themen > Krankenversicherung - Die elektronische Gesundheitskarte.
  • Die GesundheitsID ist eine digitale Identität und soll in Zukunft eine Alternative zur Elektronischen Gesundheitskarte werden. Die sechsstellige GesundheitsID können Sie seit 1.1.2024 bei Ihrer Krankenkasse anlegen, in der Regel über eine App. Mit der GesundheitsID bekommen Sie z.B. Zugriff auf Ihre elektronische Patientenakte, weitere Anwendungen sollen folgen. Ab 2026 ist geplant, dass Sie sich in Arztpraxen mit der GesundheitsID statt der elektronischen Gesundheitskarte anmelden.

8. Wer hilft weiter?

Krankenkassen

9. Verwandte Links

Auslandsschutz

Gesetzliche Krankenversicherung

Elektronische Patientenakte

E-Rezept

 

Rechtsgrundlagen: § 291a SGB V

Letzte Bearbeitung: 26.03.2024

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