Enterale Ernährung

1. Das Wichtigste in Kürze

Enterale Ernährung ist eine Form der künstlichen Ernährung und kann bei bestimmten Indikationen verordnet werden. Die Zuzahlung für Versicherte beträgt
10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €.

2. Definition

Enterale Ernährung ist bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden oralen (durch den Mund) Ernährung eine Form der künstlichen Ernährung. Dabei wird Sondennahrung direkt in den Magen-Darm-Trakt geleitet. Eine andere Art der künstlichen Ernährung ist die parenterale Ernährung, bei der alle wichtigen Nährstoffe über Infusionen direkt in den Blutkreislauf verabreicht werden.

3. Verordnungsfähigkeit

Enterale Ernährung ist verordnungsfähig und wird von der Krankenkasse nur erstattet, wenn eine Veränderung der normalen Ernährung oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen. D.h. enterale Ernährung muss medizinisch notwendig sein. Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation (z.B. Kau- und Schlucktraining durch Ergotherapie) schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren. Auf jedem ärztlichen Rezept muss die Produktbezeichnung und die nach der ICD-10 verschlüsselte Diagnose angegeben sein.

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses enthalten die verordnungsfähigen Produktgruppen. Sie sind als Trinknahrung oder Sondennahrung in verschiedenen Geschmacksrichtungen oder geschmacksneutral erhältlich:

  • Aminosäuremischungen
    Diätetische Lebensmittel, bestehend überwiegend aus qualitativ und quantitativ definierten Gemischen von Aminosäuren, nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle geeignet.
  • Eiweißhydrolysate
    Diätetische Lebensmittel, bestehend aus abgebauten Proteinen, nicht für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle geeignet.
  • Elementardiäten (Trinknahrung)
    Diätetische Lebensmittel, bestehend aus Gemischen von Proteinen, Aminosäuren, Kohlenhydraten, Fetten, Mineralstoffen, Spurenelementen und Vitaminen, geeignet für die Verwendung als einzige Nahrungsquelle, werden vom Patienten mit dem Mund aufgenommen.
  • Sondennahrung
    Diätetische Lebensmittel, bilanzierte Diät, die bei einer individuell gewählten Zusammensetzung und Dosierung als einzige Nahrungsquelle zur Ernährung über eine Sonde bestimmt sind.

3.1. Richtlinien

Die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von enteraler Ernährung finden Sie in der Arzneimittel-Richtlinie ab § 18. Diese können Sie unter www.g-ba.de > Richtlinien > Arzneimittel-Richtlinie downloaden.

4. Spezialprodukte

Bei gegebener Indikation erfolgt die Versorgung mit Elementardiäten und Sondennahrung in Form von hochkalorischen Standardprodukten (bilanzierte Diäten). Darunter können folgende Produkte fallen:

  • Produkte mit Anpassung für Menschen mit Niereninsuffizienz, altersadaptierte Produkte für Säuglinge und Kleinkinder.
  • Trinknahrung mit hochhydrolysierten Eiweißen oder Aminosäuremischungen für Säuglinge und Kleinkinder mit Kuhmilcheiweißallergie oder Menschen mit multiplen Nahrungsmittelallergien.
  • Niedermolekulare oder speziell mit mittelkettigen Triglyzeriden (MCT-Fette) angereicherte Produkte für Menschen mit dokumentierten Fettverwertungsstörungen oder Malassimilationssyndromen, z.B. Kurzdarmsyndrom, AIDS-assoziierten Diarrhoen, Mukoviszidose.
  • Defektspezifische Aminosäuremischungen zur Behandlung von Menschen mit Phenylketonurie oder weiteren angeborenen Enzymdefekten.
  • Spezielle Produkte für Menschen mit angeborenen Defekten im Kohlenhydrat- und Fettstoffwechsel.
  • Ketogene Diäten für Menschen mit Epilepsien, wenn trotz optimierter antikonvulsiver Therapie eine ausreichende Anfallskontrolle nicht gelingt.

4.1. Keine Verordnung

Ausgeschlossen von der Verordnung sind krankheitsadaptierte Spezialprodukte, die speziell für chronische Herz-Kreislauf- oder Ateminsuffizienz, Dekubitusprophylaxe oder -behandlung, Diabetes mellitus, Geriatrie, Stützung des Immunsystems und Tumorpatienten angeboten werden.

Eventuell kann die Krankenkostzulage (Näheres unter Mehrbedarf bei kostenaufwändiger Ernährung - Krankenkostzulage) bei Beziehenden von Sozialhilfe oder Grundsicherung für Arbeitssuchende den Mehrbedarf wegen einer kostenaufwendigeren Ernährung decken.

5. Sondenarten bei enteraler Ernährung

Sondenart Anwendung
Transoral Sonde wird durch den Mund in den Magen gelegt, wird nur im klinischen Umfeld angewendet.
Transnasal Sonde wird durch die Nase in den Magen gelegt, meist zur vorübergehenden enteralen Ernährung.
Gastral Die PEG (perkutane endoskopische Gastrostomie) Magensonde wird operativ durch die Bauchdecke in den Magen eingesetzt und bei längerfristiger enteraler Ernährung angewendet.
Jejunal oder Duodenal Sonde zur längerfristigen enteralen Ernährung wird ebenfalls operativ durch die Bauchdecke eingesetzt, entweder in den Zwölffingerdarm (Duodenum) oder in den Leerdarm (Jejunum).

Die Trinknahrung ist eine Sonderform der enteralen Ernährung. Diese Nahrung erhalten Menschen, z.B. in der Palliativversorgung, wenn keine Sondenanlage gewünscht wird, Betroffene aber keine feste Nahrung zu sich nehmen können.

6. Zuzahlung

Die Zuzahlung für Versicherte beträgt 10 % des Abgabepreises, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €, jedoch nicht mehr als die Kosten des Mittels.

Die für die enterale Ernährung notwendigen Hilfsmittel wie z.B. Applikationshilfen, Ernährungspumpe, Infusions- und Tischständer, Absaug- und Inhalationsgeräte fallen unter die Regelungen der Zuzahlung bei nicht zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln, Näheres unter Zuzahlungen Krankenversicherung.

7. Praxistipps

  • Wer enterale Ernährung erhält, wird oftmals von sog. Homecare-Unternehmen betreut. Homecare-Teams unterstützen z.B. nach einer Krankenhausentlassung bei der Erstellung von Ernährungsplänen, bei der praktischen Umsetzung der verordneten Therapie oder beraten zu passenden Hilfsmitteln.
  • Für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind in der Regel Vertragspartner Ihrer Krankenkasse zuständig. Adressen der Vertragspartner erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.
  • Hersteller enteraler Ernährung bieten Indikationswegweiser an.

8. Verwandte Links

Parenterale Ernährung

Pflegeleistungen

 

Rechtsgrundlagen: § 31 Abs. 1 SGB V i.V.m. Arzneimittel-Richtlinie Kapitel I §§ 18-26

Letzte Bearbeitung: 25.04.2023

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