KHK > Pflege

Mit einer schweren Form der Koronaren Herzkrankheit (KHK) und/oder eventuellen Begleiterkrankungen kann es zu einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit kommen. Nachfolgend Links auf die grundsätzlichen Bestimmungen und die verschiedenen Leistungen der Pflegeversicherung.

1. Allgemeines zur Pflege

Grundsätzliches zur Pflegeversicherung

Leistungen, Regelungen und Hilfen bei Pflegebedürftigkeit: Pflegeleistungen

Vorversicherungszeit als Voraussetzung für Pflegeleistungen

Falls keine Pflegeversicherung vorliegt: Hilfe zur Pflege

2. Pflegeantrag und Einstufung

Pflegeantrag und Pflegebegutachtung mit Hinweisen zum Antrag auf Höherstufung bei bereits vorhandenem Pflegegrad

Medizinischer Dienst (MD) zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit

Definition der Pflegebedürftigkeit

3. Pflege zu Hause

Pflegegeld für die Pflege Angehöriger

Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause

Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause

Entlastungsbetrag: 125 € zusätzlich bei jedem Pflegegrad

Pflegezeit bis zu 6 Monate (Teil-) Auszeit für Berufstätige

Familienpflegezeit bis zu 2 Jahre reduzierte Arbeitszeit für Berufstätige

Kurzzeitige Arbeitsverhinderung > Pflegeunterstützungsgeld 10 Arbeitstage Freistellung für die Organisation der Pflege naher Angehöriger

Ersatzpflege, auch Verhinderungspflege genannt, z.B. im Urlaub der Pflegeperson

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, z.B. Hausnotruf

Pflegende Angehörige > Sozialversicherung

Pflegende Angehörige > Entlastung

Pflegekurse für Angehörige

Wohnumfeldverbesserung, z.B. Treppenlift oder Wohnungsumbau

Häusliche Pflege durch ausländische Kräfte (24-Stunden-Betreuung)

3.1. Spezielle Hilfsmittel bei KHK

Das wichtigste Hilfsmittel bei der KHK ist ein Blutdruck-Herzfrequenzmessgerät, um damit diese Werte regelmäßig kontrollieren zu können. Diese Geräte gehören bei den Hilfsmitteln zur Produktgruppe 21, Messgeräte für Körperzustände/-funktionen, Abschnitt 2.2.

Die Zuzahlung zu derartigen Hilfsmitteln beträgt 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 €, maximal 10 €.

4. Ambulante Pflege durch Fachkräfte

Ambulante Pflegedienste

Leistungskomplexe für Angebote und Abrechnung der Pflegedienste

Pflegesachleistung: Pflege durch Pflegefachkräfte zu Hause

Kombinationsleistung: Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Pflege zu Hause

Häusliche Krankenpflege durch die Krankenkasse oder Unfallversicherung

5. Teilstationäre und stationäre Pflege

Tages- und Nachtpflege

Vorübergehende stationäre Pflege: Kurzzeitpflege

Vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim

Leistungszuschlag bei vollstationärer Pflege

6. Verwandte Links

Ratgeber Koronare Herzkrankheit

Ratgeber Pflege

Koronare Herzkrankheit

KHK > Familie und Wohnen

KHK > Medizinische Rehabilitation

KHK > Schwerbehinderung

Letzte Bearbeitung: 16.01.2024

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