Kinderbetreuungskosten Reha

1. Das Wichtigste in Kürze

Während der Teilnahme an einer medizinischen oder beruflichen Reha können unter bestimmten Voraussetzungen Kinderbetreuungskosten von bis zu 180 € im Monat erstattet werden. Diese zählen zu den ergänzenden Leistungen zur Reha.

2. Voraussetzungen und Höhe

Kinderbetreuungskosten als ergänzende Leistungen zur Reha erhalten Menschen meist im Zusammenhang mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation oder zur beruflichen Reha. Auch bei Vorsorgekuren (§ 14 SGB VI), Kinderrehabilitation (§ 15a SGB VI) sowie Nachsorgekuren (§ 17 SGB VI) können Kinderbetreuungskosten ersetzt werden. Auf diese ergänzenden Leistungen besteht ein Rechtsanspruch.

 

Der zuständige Reha-Träger erstattet die Kosten der Kinderbetreuung in Höhe von maximal 180 € je Kind während einer Reha unter folgenden Voraussetzungen:

  • Anstelle einer Haushaltshilfe werden Leistungen zur Kinderbetreuung in Anspruch genommen.
  • Die Kinder sind jünger als 18 Jahre.
  • Die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuung ist unvermeidbar.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Reha-Maßnahme gestellt werden.

 

Mitnahme in die Reha-Einrichtung oder anderweitige Unterbringung:

  • Sind die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe erfüllt, kann das Kind auch in die Reha-Einrichtung mit aufgenommen werden. Dann übernimmt der Reha-Träger die Kosten für Unterbringung und Betreuung des Kindes.
  • Bei anderweitiger Unterbringung (z.B. bei Verwandten oder in Kindertagesstätten) übernimmt der Reha-Träger die nachgewiesenen Unterbringungskosten höchstens bis zu den anfallenden Kosten für eine Haushaltshilfe.
  • Nicht übernommen werden Verpflegungskosten, weil diese auch unabhängig von der Betreuung entstehen.
  • Wird in einer bereits bestehenden Betreuung (z.B. Kita oder Tagesmutter) die Unterbringungszeit wegen der Reha verlängert, übernimmt der Reha-Träger die Mehrkosten.

3. Praxistipp

Steuerpflichtige Elternpaare und Alleinerziehende können über den Kinderfreibetrag hinaus zusätzlich nachgewiesene Kinderbetreuungskosten absetzen. Dies gilt für Kinder bis zum 14. Geburtstag oder Kinder, die sich wegen einer vor dem 25. Geburtstag eingetretenen Behinderung nicht selbst unterhalten können. Es können zwei Drittel der Kosten abgesetzt werden, maximal 4.000 € je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Näheres unter Behinderung > Steuervorteile.

4. Wer hilft weiter?

Der zuständige Reha-Träger, Details unter Rehabilitation > Zuständigkeit.

5. Verwandte Links

Tagespflege von Kindern

Kindertagesstätten

Ergänzende Leistungen zur Reha

Kosten für Weiterbildung und berufliche Reha

Rehabilitation

Behinderung

Behinderung > Steuervorteile

Leistungen für Eltern, Kinder und Jugendliche


Rechtsgrundlagen: § 74 SGB IX, § 43 SGB V

Letzte Bearbeitung: 13.12.2023

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