Leistungen zur Beschäftigung

1. Das Wichtigste in Kürze

Leistungen zur Beschäftigung sind Teil der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen. Sie fördern die Teilhabe am Arbeitsleben im Rahmen von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und deren Alternativen. Zuständig ist hauptsächlich der Träger der Eingliederungshilfe, manchmal auch ein Unfallversicherungsträger, ein Träger der sozialen Entschädigung oder ein Träger der Jugendhilfe.

Näheres zu anderen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, z.B. von der Agentur für Arbeit oder der Rentenversicherung, unter Berufliche Reha > Leistungen.

2. Umfang der Leistungen zur Beschäftigung

Leistungen zur Beschäftigung umfassen:

In diesem Rahmen werden die Kosten für Gegenstände und Hilfsmittel übernommen, die wegen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung notwendig sind. Dies umfasst auch eine Einweisung, wie das Hilfsmittel eingesetzt werden kann, und notwendige Reparaturen, Änderungen oder Ersatzbeschaffungen. Voraussetzung ist, dass der Mensch mit Behinderung das Hilfsmittel bedienen kann.

3. Voraussetzungen für Leistungen zur Beschäftigung

Die Leistungen zur Beschäftigung richten sich an Menschen mit Behinderungen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können.

4. Zuständigkeit für Leistungen zur Beschäftigung

Meist ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig für die Leistungen zur Beschäftigung im Rahmen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen.

Es können aber auch folgende Träger zuständig sein:

5. Einführung von Alternativen zur Werkstatt für Menschen mit Behinderungen

  • Im Zuge des sog. Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurden zum 1.1.2018 andere Leistungsanbieter und das Budget für Arbeit als Alternativen zu einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eingeführt. Zeitgleich wurde ein Rückkehrrecht eingeführt. Menschen mit Behinderungen, die bei einem anderen Leistungsanbieter oder mit Hilfe des Budgets für Arbeit beschäftigt sind, können in die WfbM zurückkehren, wenn sie dies wünschen.
  • Zum 1.1.2020 wurde im Rahmen des sog. Angehörigen-Entlastungsgesetzes das Budget für Ausbildung eingeführt. Dieses soll Menschen mit Behinderungen eine Alternative zum Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) bieten.

6. Wer hilft weiter?

Der zuständige Träger der Eingliederungshilfe bzw. der jeweilis zuständige Träger und die unabhängige Teilhabeberatung.

7. Verwandte Links:

Werkstätten für behinderte Menschen WfbM

Alternativen zu Werkstätten für behinderte Menschen

Budget für Arbeit

Hilfsmittel

Berufliche Reha > Leistungen

Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

 

Rechtsgrundlagen: § 111 i.V.m. §§ 58, 60–62 SGB IX

Letzte Bearbeitung: 11.01.2024

{}Leistungen zur Beschäftigung{/}{}{/}