Leistungskomplexe

1. Das Wichtigste in Kürze

Das Leistungskomplexsystem ist ein System zur Vergütung von Leistungen der Ambulanten Pflegedienste. Zusammengehörende pflegerische und hauswirtschaftliche Verrichtungen werden zu Leistungspaketen, den sog. Leistungskomplexen, zusammengefasst und mit Punkten bewertet. Diese Punkte bilden die Grundlage für die Abrechnung der Leistungen mit den Pflegekassen.

Inhalt und Anzahl der Leistungskomplexe unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland zum Teil erheblich. Welches Leistungskomplexsystem in welchem Bundesland Anwendung findet, kann den Rahmenverträgen und Vergütungsvereinbarungen des jeweiligen Bundeslands entnommen werden, Näheres unter Ambulante Pflegedienste.

Die folgende Ausgestaltung der Leistungskomplexe basiert auf den Empfehlungen des ehemaligen Spitzenverbands der Pflegekassen und ist nur exemplarisch:

2. Leistungskomplex 1: Erstbesuch

Erstbesuch vom beauftragten Pflegedienst

Beinhaltet insbesondere:

  • Anamnese
    familiär, sozial, biografisch, pflegerisch und medizinisch sowie weitere Besonderheiten, z.B. Betreuungsgesetz
  • Pflegeplanung
    Erkennen von Problemen und Ressourcen, Festlegen der Pflegeziele, Planen der Maßnahmen, Anlegen der Dokumentation mit Durchführungskontrolle
  • Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe
    und der sich daraus ergebenden Kosten
  • Information über weitere Hilfen
  • Beratung über Inhalt und Abschluss eines Pflegevertrags

Punktzahl: 500

3. Leistungskomplexe 2 - 15: Grundpflege

3.1. Leistungskomplex 2: Kleine Morgen-/Abendtoilette I

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie gegebenenfalls Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, gegebenenfalls Einsatz von Hilfsmitteln, gegebenenfalls Schneiden/Feilen der Fingernägel, gegebenenfalls Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene

Punktzahl/Einsatz: 180

3.2. Leistungskomplex 3: Kleine Morgen-/Abendtoilette II

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie gegebenenfalls Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, gegebenenfalls Einsatz von Hilfsmitteln, gegebenenfalls Schneiden/Feilen der Fingernägel, gegebenenfalls Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 200

3.3. Leistungskomplex 4: Kleine Morgen-/Abendtoilette III

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
    einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen gegebenenfalls Teilwechseln der Bettwäsche
  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Teilwaschen
    einschließlich Transfer zur Waschgelegenheit und zurück sowie gegebenenfalls Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, Hautpflege, Prophylaxen, gegebenenfalls Einsatz von Hilfsmitteln, gegebenenfalls Schneiden/Feilen der Fingernägel, gegebenenfalls Kontaktherstellung zur Fußpflege und/oder Kontaktherstellung zum Friseur
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich der Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 250

3.4. Leistungskomplex 5: Große Morgen-/Abendtoilette I

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    Die Ganzkörperwaschung bzw. das Duschen oder Baden beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie gegebenenfalls die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene

Punktzahl/Einsatz: 340

3.5. Leistungskomplex 6: Große Morgen-/Abendtoilette II

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie gegebenenfalls die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 400

3.6. Leistungskomplex 7: Große Morgen-/Abendtoilette III

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfe beim Aufsuchen oder Verlassen des Bettes
    einschließlich Machen/Richten des Bettes sowie Maßnahmen zum körper- und situationsgerechten Liegen und Sitzen gegebenenfalls Teilwechseln der Bettwäsche
  • An-/Auskleiden
    einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ausziehtraining sowie An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Waschen (Ganzkörperwaschung)/Duschen/Baden
    beziehen sich auf die vollständige Körperpflege, d.h. Gesicht, Oberkörper, Rücken, Genitalbereich/Gesäß, Beine und Füße sowie gegebenenfalls die Unterstützung bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung. Auch das Waschen und Trocknen der Haare sind bei Bedarf durchzuführen und sind Bestandteil dieser Verrichtung.
  • Mund-/Zahnpflege
    einschließlich Lippenpflege, Zahnprothesenversorgung und Mundhygiene
  • Kämmen/Rasieren
    einschließlich Herrichten der Tagesfrisur, Rasieren einschließlich Gesichtspflege

Punktzahl/Einsatz: 450

3.7. Leistungskomplex 8: Spezielle Lagerung bei Bettlägerigkeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Spezielle Lagerungsmaßnahmen
    zur körper- und situationsgerechten Lagerung in und außerhalb des Bettes zur Vorbeugung von Sekundärerkrankungen und Linderung von Beschwerden unter Verwendung von Lagerungshilfsmitteln, gegebenenfalls Teilwechsel der Wäsche und Bett machen/richten

Punktzahl/Einsatz: 100

3.8. Leistungskomplex 9: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - Hauptmahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Hilfen beim Essen und Trinken/Hauptmahlzeit
    einschließlich Transfer zum Tisch und zurück bzw. Aufrichten im Bett, Darreichung der Nahrung, ausreichende Flüssigkeitszufuhr, gegebenenfalls Kenntnisvermittlung über richtige Ernährung
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
    Hände waschen, Mundpflege, gegebenenfalls Säubern/Wechseln der Kleidung
  • Spülen des Essgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl/Einsatz: 250

3.9. Leistungskomplex 10: Hilfe bei der Nahrungsaufnahme - sonstige Mahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Hilfen beim Essen und Trinken/sonstige Mahlzeit
    Unter sonstigen Mahlzeiten sind kleine Zwischenmahlzeiten zu verstehen, wie z.B. das Essen eines Apfels, eines Brotes oder Joghurts
  • Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme
    Hände waschen, Mundpflege, gegebenenfalls Säubern/Wechseln der Kleidung
  • Spülen des Essgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl/Einsatz: 100

3.10. Leistungskomplex 11: Sondenkost bei implantierter Magensonde (PEG)

Beinhaltet insbesondere:

  • Aufbereitung der Sondennahrung
  • Transfer
    an den Ort der Verabreichung der Sondennahrung und zurück bzw. Aufrichten und Lagern
  • Sachgerechte Verabreichung
    der Sondenkost
  • Säuberung
    der Sonde und gegebenenfalls Auswechseln der Schutzauflage

Punktzahl/Einsatz: 100

3.11. Leistungskomplex 12: Erweiterte Hilfe/Unterstützung bei Ausscheidungen

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    einschließlich Machen/Richten des Bettes, gegebenenfalls Teilwechseln der Bettwäsche, gegebenenfalls An- und Ablegen von Körperersatzstücken
  • Hilfe beim Aufstehen
    und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück
  • Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
    z.B. bei der physiologischen Darm- und Blasenentleerung, z.B. bei Inkontinenz, gegebenenfalls Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, gegebenenfalls Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, gegebenenfalls Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
  • Teilwaschen (Intimtoilette)
    einschließlich Hautpflege und Prophylaxen

Punktzahl/Einsatz: 100

3.12. Leistungskomplex 13: Kleine Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen

Beinhaltet insbesondere:

  • Hilfen/Unterstützung bei Ausscheidungen
    z.B. bei Inkontinenz, gegebenenfalls Kontinenztraining oder Obstipationsprophylaxe, z.B. beim Erbrechen, gegebenenfalls Anregung der ärztlichen Beratung bei Ausscheidungsproblemen, gegebenenfalls Wechseln der Bettwäsche und Kleidung
  • Gegebenenfalls Hilfe beim Aufstehen
    und Aufsuchen der benötigten Räumlichkeiten und zurück

Punktzahl/Einsatz: 40

3.13. Leistungskomplex 14: Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    gegebenenfalls Treppensteigen

Punktzahl/Einsatz: 70

3.14. Leistungskomplex 15: Begleitung bei Aktivitäten

Beinhaltet insbesondere:

  • An-/Auskleiden
    im Zusammenhang mit dem Verlassen oder Wiederaufsuchen der Wohnung einschließlich Auswahl der Kleidung, gegebenenfalls An- und Ablegen von Körperersatzstücken sowie An- und Ausziehtraining
  • Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
    gegebenenfalls Treppensteigen
  • Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich
    und ein Hausbesuch nicht möglich ist (keine Spaziergänge oder kulturellen Veranstaltungen)

Punktzahl/Einsatz: 600

4. Leistungskomplexe 16 - 23: Hauswirtschaftliche Versorgung

4.1. Leistungskomplex 16: Beheizen der Wohnung (Ofenheizung)

Beinhaltet insbesondere:

  • Beschaffung des Heizmaterials und Entsorgung der Verbrennungsrückstände
  • Heizen
    der installierten Öfen mit Holz, Kohle und Öl (nicht Zentralheizung)

Punktzahl/Tag: 90

4.2. Leistungskomplex 17: Reinigung der Wohnung

Beinhaltet insbesondere:

  • Reinigen des allgemein üblichen Lebensbereichs
  • Trennung und Entsorgung des Abfalls

Punktzahl/Woche: 450

Punktzahl/Tag: 90

4.3. Leistungskomplex 18: Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung

Beinhaltet insbesondere:

  • Wechseln der Wäsche
    einschließlich der Bettwäsche
  • Waschen/Pflege der Wäsche und Kleidung
    z.B. auch Bügeln, Ausbessern
  • Einräumen der Wäsche

Punktzahl/Woche: 360

4.4. Leistungskomplex 19: Wechseln der Bettwäsche

Beinhaltet insbesondere:

  • vollständiges Ab- und Beziehen des Bettes

Punktzahl/Einsatz: 50

4.5. Leistungskomplex 20: Vorratseinkauf

Beinhaltet insbesondere:

  • Erstellen eines Einkaufs- und Speiseplans
  • Einkaufen von Lebensmitteln und sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen
  • Unterbringen der eingekauften Gegenstände

Punktzahl/Woche: 150

4.6. Leistungskomplex 21: Besorgung

Beinhaltet insbesondere:

  • Kleine Besorgung in der Nähe der Wohnung des Pflegebedürftigen
    Einkaufen von Lebensmitteln, sonstigen notwendigen Bedarfsgegenständen der Hygiene und hauswirtschaftlichen Versorgung, Besorgungen bei Post, Apotheke, Arzt, Reinigung
  • Unterbringen der eingekauften Gegenstände

Punktzahl: 90

4.7. Leistungskomplex 22: Zubereitung einer Hauptmahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Kochen der Mahlzeit
    einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Reinigen des Arbeitsbereichs
  • Spülen des Kochgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl: 270

4.8. Leistungskomplex 23: Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit

Beinhaltet insbesondere:

  • Zubereiten einer sonstigen Mahlzeit
    einschließlich Vor- und Zubereitung der Mahlzeit
  • mundgerechtes Zubereiten der Nahrung
    zur Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung im Sinne aller Tätigkeiten, die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Aufnahme der Nahrung ermöglichen
  • Reinigen des Arbeitsbereichs
  • Spülen des Kochgeschirrs
    einschließlich Trocknen und Einräumen

Punktzahl: 60

5. Leistungskomplex 24: Beratungseinsatz

Beratungseinsatz (früher Pflegeeinsatz) gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Beinhaltet insbesondere:

  • Beratung
  • Hilfestellung
  • Mitteilung an die Pflegekasse

Vergütung/Einsatz: Punktzahl 400

Weitere Informationen unter Pflegegrade, Pflegeantrag und Pflegebegutachtung sowie Pflegegeld Pflegeversicherung.

5.1. Praxistipp

Bei manchen Bundesländern, z.B. Saarland, beinhalten die Landesrahmenverträge die Leistungskomplexe mit den Punktwerten. Die Landesrahmenverträge finden Sie unter www.biva.de > Service & Archiv > Urteile und Gesetze > Landesrahmenverträge nach § 75 SGB XI.

6. Wer hilft weiter?

Pflegekassen und ambulante Pflegedienste.

7. Verwandte Links

Pflegesachleistung

Ambulante Pflegedienste

Häusliche Pflege

Letzte Bearbeitung: 16.01.2024

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